Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung nach § 3 Nr. 33 EStG ist eine kostengünstige Möglichkeit die Beschäftigten bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Er muss zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei Tageseltern eingesetzt werden und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.

Er ist für Unternehmen wie Beschäftigte oft attraktiver als eine Gehaltserhöhung. Die Beschäftigten sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den Zuschuss, die Arbeitgeber ihren Anteil an der Sozialversicherung. Der Betreuungszuschuss lohnt sich damit für beide Seiten.

Ausführliche Informationen zu Kosten, Hürden und Umsetzungsschritten des Zuschuss zur Kinderbetreuung, zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuung und zu weiteren Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung für Familien mit Kindern finden Sie auf dem Internetangebot von Mittelstand und Familie. Die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen, aber auch die steuerlichen Möglichkeiten der Eltern werden umfassend dargestellt.

Einen informativen Überblick über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten für Familien und für Unternehmen bietet die IHK Südlicher Oberrhein.

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