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Betreuungsengpässe und zeitweise Betreuung im Unternehmen
Manchmal müssen Kinder kurzfristig und kurzzeitig einige Zeit betreut werden, weil die reguläre Kinderbetreuung ausfällt, Betreuungspersonen kurzfristig verhindert sind, unvorhergesehene Arbeit anfällt, Beschäftigte in Teilzeit gelegentlich zu anderen Zeiten anwesend sein müssen oder wenn dringende Termine anstehen. Das stellt Eltern oft vor eine große Herausforderung. ´
Mitnahme an den Arbeitsplatz
Für viele Beschäftigte ist es eine große Erleichterung, wenn Sie ihr Kind bei kurzzeitigen und kurzfristigen Betreuungsengpässen mit an den Arbeitsplatz nehmen können. Wo dies möglich ist, kann bei einem Betreuungsengpass zumindest stundenweise das Wichtigste erledigt werden. Das Kind in Notfällen mit ins Büro bringen zu dürfen kostet nichts, spart aber manchmal einen ganzen Ausfalltag. Geeignetes Spielzeug bringen die Eltern selbst mit, wenn keines vorhanden ist. In der Regel haben Eltern einen recht gutes Gefühl dafür, was sie ihrem Kind und ihrer Umgebung „zumuten“ können. Trotzdem sollte es allgemeine Regeln im Unternehmen zum Mitnehmen von Kindern am Arbeitsplatz geben: wie oft und wie lange Kinder mitgebracht werden können und zu welchen Zeiten dies nicht möglich ist.
Eine Spielecke, ein Spielekoffer, eine mobile Spielgelegenheit oder ein Spielzimmer lassen sich oft schon mit wenigen Mitteln umsetzen und helfen den Eltern die Kinder kurzzeitig im Betrieb zu betreuen, dabei sinnvoll zu beschäftigen und trotzdem notwendige Arbeiten zu erledigen. Spielsachen können vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, oder die Eltern bringen welches mit.
Selbstverständlich dürfen die Kinder im Unternehmen nicht unbeaufsichtigt sein. Die Betreuung erfolgt durch die Eltern oder aber durch Betreuungspersonen.
Das Spielzimmer könnte auch von größeren Kindern zum Aufenthalt nach der Schule genutzt werden. Hier könnte bei Bedarf und je nach Möglichkeiten darüber hinaus Hausaufgabenbetreuung angeboten werden.
Eltern-Kind-Zimmer
Mit der Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers bieten die Unternehmen ihren Beschäftigten die Möglichkeit, ihr Kind mit in einen Büroraum mitzunehmen, ohne dass die Kolleginnen oder Kollegen bei der Arbeit beeinträchtigt werden. Abhängig vom Alter der Kinder sollte in dem Eltern-Kind-Arbeitszimmer außer dem Arbeitsplatz für die Beschäftigten passendes Spielzeug für die Kinder zur Verfügung gestellt werden und je nach Alter der Kinder ein Kinderbett integriert bzw. eine Wickelgelegenheit integriert werden. Das Zimmer sollte natürlich kindersicher eingerichtet werden. Bei Bedarf können Betreuungspersonen hinzugezogen werden.
Der Aufwand für solche Regelungen ist relativ gering, stellen aber eine große Erleichterung dar. Wichtig ist, dass die Kinder im Unternehmen willkommen sind. Diese Möglichkeiten sollen und können natürlich eine regelmäßige Betreuung nicht ersetzen.
Durch Vereinbarungen kann u.U. auch eine Kooperation mit einer benachbarten Einrichtung oder mit Tagespflegepersonen zur Aufnahme bei Bedarf geschlossen werden. Verträge regeln die genauen Modalitäten und das finanzielle Engagement der Firmen
Geeignete Tagespflegepersonen können sie über den TagesmütterVerein Freiburg e.V. erfragen.