Betriebseigene Kindertageseinrichtung

Unternehmen können eigene Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, altersgemischte Einrichtungen, Schülerhorte) gründen und betreiben. Der Vorteil hierbei ist, dass die Konzeption und das pädagogische Konzept der Einrichtung genau auf die Belange der Beschäftigten ausgerichtet werden können. Dadurch gelingt es besonders gut die Betreuungszeiten für die Kinder mit den Arbeitszeiten der Eltern abzustimmen, Hiervon profitieren alle: die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ihre Kinder und Familien und die Betriebe. Denn der Anreiz früher aus der Elternzeit zurückzukehren ist besonders hoch, die Motivation und Produktivität der Beschäftigten steigt, genauso wie das Ansehen der Unternehmen.

Das Unternehmen kann entweder selbst Träger der Kindertageseinrichtung sein oder es kann die Trägerschaft an einen öffentlichen, freien oder privaten Träger vergeben. Bei der Vergabe an einen externen Träger wird das Unternehmen von Verwaltungsaufgaben und von der Einholung der Genehmigungen entlastet. Entscheidend ist die Auswahl eines passenden Trägers. Die finanzielle Beteiligung des Unternehmens kann unterschiedlich ausgestaltet sein.

Auch eine gemeinsame Kindertageseinrichtung mit anderen Unternehmen kann eine gute Lösung sein. Dann schließen sich mehrere Firmen oder Institutionen zusammen, um für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam eine Einrichtung aufzubauen. Zwar erhöht sich hierbei der Abstimmungsaufwand, aber die Investitions- und Betriebskosten können auf mehrere Unternehmen verteilt werden und Belegungsschwankungen sind leichter aufzufangen.

Ein oder mehrere Unternehmen können Beschäftigte mit Kindern auch dabei unterstützen, die Betreuung ihrer Kinder im Rahmen von Elterninitiativen oder Elternvereinen selbst zu organisieren.

Das Engagement der Unternehmen kann dabei recht unterschiedlich sein, das hängt vom Bedarf und von den Möglichkeiten der Unternehmen ab. Die Unternehmen können die Räumlichkeiten für die Einrichtung bereit stellen, die Investitionskosten / die laufenden Betriebskosten übernehmen oder bezuschussen, oder die Eltern können ihre Arbeit in dem Verein während der Arbeitszeit absolvieren o.ä.

Wie für jede Kindertageseinrichtung ist auch für betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes notwendig.

Für die Finanzierung sind unterschiedliche Modelle denkbar. Um die genaueren finanziellen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu klären, setzen Sie sich frühzeitig mit dem Sozial- und Jugendamt in Freiburg und dem Landesjugendamt in Verbindung:

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKI) der Stadt Freiburg berät Unternehmen zum Thema "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" und bezuschusst Betriebskindertageseinrichtungen im Rahmen von Einzelvereinbarungen. Beim Sozial- und Jugendamt Freiburg können Sie

  • Beratung für interessierte Betriebe
  • Zuschüsse für den laufenden Betrieb von Betriebskindertageseinrichtungen erhalten.

Die Servicestelle für Unternehmen im Kommunalverband Jugend- und Soziales Baden-Württemberg berät zu

  • Fragen der Bedarfsermittlung,
  • der Finanzierung und Förderung,
  • der Umsetzung betrieblich unterstützter Kinderbetreuung.

Basisinformationen zu den fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Fragestellungen sind kostenfrei. Weitergehende Beratung und Unterstützung kann gegen Entgelt in Anspruch genommen werden.
www.kvjs.de

  • Arbeitshilfen und Ratgeber zum Bau von Kindertageseinrichtungen, zur räumlichen Ausstattung und zu Rahmenbedingungen der Kleinkindbetreuung finden Sie auf den Seiten des Komunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
  • Das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung des Bundesfamilienministeriums aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds fördert die Einrichtung von neuen Betreuungsplätzen für Mitarbeiterkinder.
    Informationen, Broschüren und Antragsmöglichkeiten zum Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung finden Sie auf der Seite des Programms „Erfolgsfaktor Familie“.
    Gefördert wird die Schaffung von neuen betrieblich unterstützen Gruppen von Mitarbeiterkindern unter drei Jahren. Eine Gruppe soll mindestens sechs neue Plätze umfassen, nur in Ausnahmefällen weniger.
    Alle Unternehmen, auch Stiftungen und Anstalten, wie zum Beispiel Hochschulen mit Sitz in Deutschland können am Programm teilnehmen.
    Es können auch mehrere Unternehmen gemeinsam an dem Programm teilnehmen.
    Beteiligte Unternehmen tragen mindestens 25 Prozent der laufenden Betriebskosten der neuen Plätze.
    Die Kofinanzierung der geförderten Betreuungsplätze kann gegebenenfalls auch durch Elternbeiträge, Eigenmittel des Trägers und / oder sonstige öffentliche oder private Mittel erfolgen.
  • Bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung erhalten Sie Informationen zum Förderprogramm, zur Antragstellung und zur Initiierung betrieblich unterstützter Kinderbetreuung. Sie steht ihnen montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 / 0000945 (kostenlos) für Fragen zur Verfügung.
    Mail: kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de
  • Hilfreiche Informationen zu Nutzen, Kosten und Umsetzungsschritten finden sie auf dem Portal „Mittelstand und Familie“.
  • Vortrag "Betriebskindertagesstätten und Belegplätze – Grundfragen der Planung" (61,9 KB), Manfred Schwarz, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

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Kontakt

Wirtschaftsförderung

Franziska Hoferer

Tel. 0761/ 3881 - 1220

familienfreundlich@fwtm.de

Die FWTM ist Mitglied im bundesweiten Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie".