Fördermöglichkeiten

Förderprogramm betriebliche Kinderbetreuung des Bundesfamilienministeriums
Gefördert werden neue Betreuungsplätze für Mitarbeiterkindern unter drei Jahren, bei Hochschulen auch mit Kindern von Studierenden. Die Plätze können in bestehenden und/oder neuen Einrichtungen entstehen.
Es können sich auch mehrere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusammenschließen und gemeinsam an dem Förderprogramm teilnehmen. Anträge von Verbundprojekten von kleinen und mittleren Unternehmen werden im Programm bevorzugt gefördert.
Die Förderung erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entscheiden dabei selbst, ob und mit welchem Träger sie zusammenarbeiten wollen. Infrage kommen öffentliche Träger sowie gemeinnützige oder privatgewerbliche freie Träger, aber auch Initiativen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zivilgesellschaftliche Initiativen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Das Antragsverfahren erfolgt online. Wichtig ist: Sie müssen den Antrag vor Projektbeginn stellen. Bereits begonnene Projekte können nicht rückwirkend gefördert werden.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ | Erfolgsfaktor Familie - BMFSFJ (erfolgsfaktor-familie.de)