Wichtiger Meilenstein für Dietenbach

Zweite Offenlage für den Bebauungsplan-Entwurf

Planzeichnung eines Stadtviertels
Der Gemeinderat entscheidet Ende Februar über die zweite Offenlage (Bild: Stadt Freiburg)

Nachdem seit Jahresbeginn die ersten Erschließungsarbeiten für den neuen Stadtteil laufen, wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Februar über den zweiten Entwurf des ersten Bebauungsplans für den neuen Stadtteil Dietenbach entscheiden. Damit ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einem sozialen, klimaneutralen und urbanen Stadtteil geschafft.

Die Stadt Freiburg hat aufgrund des langjährigen anhaltenden Wohnraummangels im Juli 2018 die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Dietenbach beschlossen, mit der ein neuer Stadtteil für etwa 16.000 Menschen erschlossen werden soll. Der neue Stadtteil zwischen dem Stadtteil Rieselfeld und dem Autobahnzubringer soll etwa 6.900 Wohnungen ermöglichen, davon die Hälfte öffentlich geförderte Mietwohnungen.

"Am Frohnholz" entstehen rund 1.600 Wohnungen

Aus dem im Dezember 2020 beschlossen Rahmenplan werden für den neuen Stadtteil Dietenbach insgesamt vier bis sechs Bebauungspläne für die verschiedenen Bauabschnitte entwickelt. Der erste Bebauungsplan „Dietenbach – Am Frohnholz“, mit dem ca. 1.600 Wohnungen für 3.400 Menschen geschaffen werden, ist mit ca. 62 Hektar der größte der vier bis sechs B-Pläne.

Mit den Bebauungsplänen entsteht nicht nur Baurecht, sondern es werden auch viele Fragen geklärt, die mit dem Bau eines Gebäudes zusammenhängen, wie zum Beispiel die Parzellierung der Grundstücke, die Lage der Unterflurmüllbehälter, die Abgrenzung von privaten und gemeinschaftlichen Gartenflächen, welche Bereiche besondere Lärmschutzvorkehrungen benötigen oder wo außer Wohnungen auch andere Nutzungen, insbesondere Einzelhandel, Handwerk und Kleingewerbe anzusiedeln sind.

Öffentlichkeit konnte Stellung nehmen

Nach dem Offenlagebeschluss des ersten Entwurfs im Juli 2022 wird dem Gemeinderat am 27. Februar nun der überarbeitete Bebauungsplan für einen zweiten Offenlagebeschluss vorgelegt. Nach dem Eingang verschiedener Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, Vertiefung von Fachplanungen sowie geänderter Rahmenbedingungen (das betrifft vor allem die Grundstückssituation, da die Stadt seit der Übernahme der EMD nun Eigentümerin sämtlicher Grundstücke ist) konnte der erste Bebauungsplanentwurf überarbeitet und fortgeschrieben werden.

Dabei stehen vier wesentliche Punkte im Vordergrund:

  • Nachdem einige ursprünglich geplante Ausgleichsflächen für CEF-Maßnahmen weggefallen sind, konnten nun für den neuen Entwurf alle erforderlichen Flächen sichergestellt werden. Ein Großteil der neuen Flächen befindet sich in Hausen (Bad Krozingen). Insgesamt handelt es sich hier um 217 ha Ausgleichsflächen. Somit werden alle Belange des Arten- und Gebietsschutzes nahezu vollständig abgedeckt. Besonders hervorzuheben sind hier die Brutreviere von Grün- und Mittelspecht und vom Mäusebussard. Vor allem die Spechtarten gelten als sogenannte ökologische Schlüsselarten, da sie Höhlen für weitere Tierarten wie Käfer, Insekten, Falter und Heuschrecken schaffen. Auch für den Schwarzmilan oder Weißstorch sowie Fledermäuse und Zauneidechsen wurden entsprechenden Maßnahmen getroffen. Für insgesamt 13 Arten ist eine vorgezogene Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen nicht komplett möglich, daher wurden Anträge auf artenschutzrechtliche Ausnahmen gestellt.
  • Nach dem Erwerb der EMD kann die Stadt nun Eigentümerin nahezu aller Grundstücke werden und somit mehr Spielräume für die Vermarktung schaffen.
  • Aufgrund der langen Aufsiedlungszeit muss der B-Plan eine gewisse Flexibilität für die Zukunft aufweisen, d.h. in der Planung wird es immer wieder zu Anpassungen kommen, wie zum Beispiel jetzt bei der Leitungs- und Verkehrsanlagenplanung. Zudem wurde das Energiekonzept aktualisiert und ein “Elektrolyseur“ verlagert und deshalb der Bereich am heutigen Mundenhofparkplatz umgeplant.
  • Zur Überarbeitung gehören auch städtebauliche Aspekte. Dabei geht es zum Beispiel um die Blockinnenbereiche – wie können Fahrradtiefgaragen oder Fahrradabstellplätze mit der Begrünung der Innenhöfe in Einklang gebracht werden? Hier ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Baufelder in sich schlüssig sind.

Der Kernbereich des ersten B-Plans umfasst ca. 20 Hektar mit ca. 1.600 Wohneinheiten – als Größenvergleich: dies entspricht ca. einem Drittel des Stadtteils Rieselfeld.

Teil des ersten Bebauungsplans sind außerdem:

  • der Käserbachpark als einer der beiden großen Parks im neuen Stadtteil Dietenbach
  • der erste Bauabschnitt der Gemeinschaftsschule und des Sportcampus
  • die Sicherung der Stadtbahnverlängerung aus dem Rieselfeld
  • die Verlegung der Straße zum Tiergehege
  • die Fuß- und Radwegebrücke über den Autobahnzubringer B31a mit Anbindung an den Fahrradschnellweg FR1
  • ein P+R Parkhaus an der Endhaltestelle der Stadtbahn sowie ein Parkhaus für den Mundenhof mit einer Energiezentrale für den neuen Stadtteil
  • Flächen für die Regenwasserversickerung sowie Ausgleichsflächen nördlich der Straße zum Tiergehege im Gewann Hardacker

OB Horn: „Mit dem zweiten Entwurf des Bebauungsplans kommt unser neuer Stadtteil Dietenbach einen großen Schritt näher. Dietenbach ist von zentraler Bedeutung im Kampf gegen die Freiburger Wohnungsnot und steigende Mieten. Der Bedarf an bezahlbarem und attraktivem Wohnraum ist in Freiburg riesengroß.“

Baubürgermeister Martin Haag ergänzt: „Ich freue mich, dass wir bei der Entwicklung des neuen Stadtteils Dietenbach wieder einen großen Schritt vorangekommen sind. Die zweite Offenlage des ersten Bebauungsplans ist ein weiterer Meilenstein. Der neue Stadtteil nimmt immer mehr Gestalt an. Es wird immer deutlicher, wie die Menschen zukünftig im neuen Stadtteil Dietenbach leben werden: urban, grün, sozial gemischt und nachhaltig. Ich danke an dieser Stelle der Projektgruppe Dietenbach sowie den Fachämtern für die gute Zusammenarbeit.“

Projektleiter Rüdiger Engel: „Mit dem überarbeiteten Entwurf haben wir eine gelungene Grundlage für die laufende Erschließung, die Grundstücksneuordnung und Vermarktung des Baulands. Unser Dietenbach wird der Stadtteil, den wir in Freiburg dringend brauchen.“

Veröffentlichung im März

Für die Bürgerinnen und Bürger, Behörden oder Verbände besteht nun die Möglichkeit, den Bebauungsplan einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt vom 4. März bis zum 18. April 2024. Der Satzungsbeschluss ist für Ende 2024/Anfang 2025 geplant.

Unterlagen können direkt unter bauleitplanung.freiburg.de und im BeratungsZentrum Bauen im Altbau des Rathauses im Stühlinger eingesehen werden. Die Bekanntmachung erscheint am 2. März 2024 im städtischen Amtsblatt und kann hier auch als PDF angesehen werden.

Hintergrundinformation

Die Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf diese Weise haben die Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Verbände und sonstige Institutionen die Möglichkeit innerhalb einer von der Stadt bekanntzumachenden Frist den Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahmen werden aufgearbeitet und dem Gemeinderat gemeinsam mit dem finalen Beschluss des Bebauungsplans, dem Satzungsbeschluss, vorgelegt. Tritt der Satzungsbeschluss in Kraft, besteht grundsätzlich Baurecht. Der nächste Schritt ist die Vermarktung der Grundstücke.

Veröffentlicht am 06. Februar 2024

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