Schutzstatus bis März 2025

Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine

gelb/blaue Ukraine Flagge
Aus März 2024 wird März 2025: Die Aufenthaltserlaubnis der 2.800 Geflüchteten aus der Ukraine, die momentan in Freiburg leben, verlängert sich automatisch (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Rund 2.800 Geflüchtete aus der Ukraine leben momentan in Freiburg. Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert sich nun automatisch bis zum 4. März 2025. Bisher waren die Aufenthaltstitel für Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflüchtet sind, bis März 2024 befristet.

Gilt automatisch - Betroffene müssen nichts machen

Bereits im Oktober hat der Europäische Rat den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis ins Jahr 2025 verlängert, der Bundesrat zog im November nach. Alle Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die ab 1. Februar 2024 gültig sind, gelten nun automatisch bis 4. März 2025. Sie müssen dafür nicht extra verlängert werden. Weil Ukrainer und Ukrainerinnen hierfür keinen Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen müssen, werden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Behörden entlastet. Neu ausgestellte Aufenthaltstitel sind direkt bis zum 4. März 2025 gültig.

Entsprechende Informationen auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch gibt es unter www.freiburg.de/auslaenderbehoerde

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Veröffentlicht am 12. Dezember 2023