Pressemitteilung vom 31. Mai 2023

Bürgerservice informiert: Eltern sollten den Kinderreisepass mit Vorlauf beantragen und die Gültigkeit von nur noch 12 Monaten beachten

Gerade in der Urlaubszeit fällt er vielen Familien wieder ein: Der Kinderreisepass. Ausweisdokumente sollen EU-weit geltende Mindeststandards erfüllen, damit sie sicheres Reisen ermöglichen und den Bürger bzw. die Bürgerin vor Identitätsbetrug schützen. Der Kinderreisepass wurde durch den Gesetzgeber reformiert. Dies hatte zur Folge, dass Kinderreisepässe, die nach dem 1. Januar 2021 neu ausgestellt wurden, nur noch eine Gültigkeit von 12 Monaten haben.

„Dank“ dieser Änderung verzeichnet die Stadt Freiburg Rekordwerte bei der Anzahl der beantragten Kinderreisepässe. Seit Beginn der statischen Erfassung gab es nie so viele Antragstellungen wie 2022 und 2023. Im Vergleich zu den Jahren vor 2020 hat sich die Anzahl nahezu verdreifacht (siehe Tabelle). Mit einer Abnahme dieser Nachfrage ist vorerst nicht zu rechnen.

Jahr Januar - April Summe
2018 1661 3993
2019 1130 3664
2020 569 2397
2021 325 3402
2022 1615 5904
2023 1915 9371*
*Jahressumme 2023: Hochrechnung der ersten vier Monate (Januar bis April) anhand der Vier-Monats-Erfahrungswerte aus den Jahren 2018 bis 2022

Da das Beantragen und Bearbeiten eines Kinderreisepasses zeitintensiv ist, kann es zu längeren Wartezeiten auf einen Termin im Rathaus im Stühlinger von bis zu vier Wochen kommen. Dafür wird der Kinderreisepass bei Vorliegen aller Unterlagen direkt vor Ort gefertigt und kann dann mitgenommen werden. Welche Unterlagen konkret mitzubringen sind, erfährt man per E-Mail mit der Terminbestätigung. Termine können unter www.freiburg.de/termine vereinbart werden.

Das Bürgerservicezentrum bittet bei Wartezeiten um Verständnis und verweist darauf, dass sich in anderen Bürgerämtern Deutschlands ein ähnliches Bild abzeichnet.

Veröffentlicht am 31. Mai 2023