Entwarnung
Mäusebussard vom Mundenhof gebracht
In den vergangenen Wochen sorgte ein angriffslustiger Mäusebussard für Aufregung am Mundenhof. Anders als zunächst angenommen handelte es sich bei dem Angreifer um ein zahmes, aber hungriges Jungtier, das Menschen anflog, um nach Futter zu betteln. Der junge Bussard wurde nun eingefangen und zur Bergischen Greifvogelhilfe nach Rösrath in Nordrhein-Westfalen gebracht. Dort wird er auf eine Wiederauswilderung vorbereitet.
Zunächst wurde Revierverhalten vermutet
Anfänglich gingen der Mundenhof und die Wildtierbeautragten des Forstamts davon aus, dass es sich bei den Angriffen um ein zwar selten auftretendes, aber durchaus bekanntes Revierverhalten mancher Tiere zur Brutzeit handelt. Nach kurzer Zeit war jedoch klar, dass der Bussard ein recht untypisches Verhalten an den Tag legte. Zudem konnte kein Horst festgestellt werden. Die Wildtierbeautragten des Forstamts zogen den Falkner Axel Haas zu Rate. Die Beobachtung durch den Experten ergab, dass es sich um ein zahmes, aber hungriges Jungtier handelte. Insbesondere nach Schlechtwetterperioden häuften sich die vermeintlichen Angriffe. Der junge Bussard flog Menschen an, um nach Futter zu betteln. Fütterung durch den Menschen war dem Bussard offensichtlich bekannt. Solch ein Verhalten nennt man eine Fehlprägung auf den Menschen, verursacht durch wohlgemeinte Fütterung.
Bussard wird auf Wiederauswilderung vorbereitet
Da er sich aktuell nicht vollständig selbst in der Natur erhalten kann und demnach kein Ende der Übergriffe in Sicht war, wurde das Tier Ende letzter Woche im Einvernehmen mit den Naturschutzbehörden eingefangen und zur Bergischen Greifvogelhilfe verbracht. Dort wird der Bussard auf eine Wiederauswilderung vorbereitet, bei der er anschließend ohne menschliche Hilfe überleben kann.
Dieses Beispiel zeigt die schwerwiegenden Folgen wohlgemeinten Verhaltens wie Fütterung von Wildtieren. Durch eine Fütterung verlieren die Tiere die Scheu vor dem Menschen, was oft zum Problem werden kann. Bei Übergriffen können sowohl Mensch als auch Tier ernsthaft verletzt werden. Von einer Fütterung ist demnach dringend abzuraten. In Baden-Württemberg gilt zudem ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildtiere, von dem nur Singvögel ausgenommen sind. In Freiburg gibt es zusätzlich eine Polizeiverordnung, die es verbietet, Futter für Tauben und Wasservögel an öffentlichen Stellen auszulegen. Diese Regelungen sollen Konflikte mit Wildtieren mindern und sie zudem vor falscher Nahrung schützen, an der sie ernsthaft erkranken können.
Wildtiere in der Natur belassen
Gerade um diese Jahreszeit sind viele Jungtiere unterwegs, die oft als vermeintlich hilflos wahrgenommen und durch Menschen aufgenommen und großgezogen werden. Dies ist laut Bundesnaturschutzgesetz zwar bedingt möglich. Wenn keine Experten hinzugezogen werden, verenden die Tiere nach der Wiederauswilderung jedoch oft qualvoll, weil sie nicht entsprechend auf das Überleben vorbereitet wurden und sich nicht selbst erhalten können. Häufig kommt es auch vor Ort zu einer Fehleinschätzung und das vermeintlich hilfsbedürftige Tier würde eigentlich weiterhin durch seine Elterntiere versorgt. Hier gilt also: Wildtiere in der Natur belassen.
Bei Fragen zu Wildtieren kann man sich an die Wildtierbeauftragten der Stadt Freiburg wenden. Andreas Schäfer (0761/201-6213) und Lea Dieminger (0761/201-6217) helfen gerne weiter.