Die Landesregierung hat eine erweiterte Maskenpflicht beschlossen
Ab Montag, 25. Januar, muss in Baden-Württemberg an bestimmten Orten entweder eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder eine Atemschutzmaske (FFP2/KN95/N95) getragen werden. Diese Masken schützen besser vor einer Infektion mit dem Coronavirus – insbesondere in Bereichen, in denen Sicherheitsabstände nicht immer eingehalten werden können (z.B. in Bussen, Bahnen und Geschäften). Kinder bis einschließlich 14 Jahre können weiterhin eine Alltagsmaske tragen.
Fragen und Antworten zu dieser erweiterten Maskenpflicht finden Sie unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/.../faq-corona.../...