Bundestagswahl 2021

Corona-Regeln im Wahllokal

Corona-Regeln im Wahllokal

Damit der Wahltag für alle Beteiligten möglichst ohne Ansteckung verläuft, gelten in den Wahlgebäuden und den Wahllokalen folgende Regeln (siehe auch § 11 der Corona-Verordnung Baden-Württemberg):

Ansteckungsverdächtige: dürfen das Wahlgebäude nicht betreten. Dazu gehören alle, die typische Symptome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks‐ oder Geruchsverlust aufweisen. In solchen Fällen kann bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, Briefwahl beantragt werden, im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Wahlwochenende auch noch bis am Wahlsonntag, 15 Uhr.

Maskenpflicht: Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind oder denen das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Diese dürfen sich im Wahlraum höchstens 15 Minuten aufhalten und müssen zu den Mitgliedern des Wahlvorstands einen Mindestabstand von 2 Metern einhalten).

Mindestabstand: Von den Mitgliedern des Wahlvorstands und allen anderen Personen im Wahlgebäude muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Handdesinfektion: Vor dem Betreten des Wahllokals muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Dafür steht am Eingang Handdesinfektionsmittel bereit.

Lüftung: Der Wahlraum wird durch die Mitglieder des Wahlvorstands regelmäßig gelüftet.

Schreibstift: Bitte bringen Sie Ihren eigenen Schreibstift zum Ankreuzen des Stimmzettels mit.

Höchstzahl Personen: Im Wahllokal selbst dürfen sich gleichzeitig nur vier Wähler_innen und zwei Wahlbeobachter_innen aufhalten.

Wahlbeobachter_innen: müssen ihre Kontaktdaten angeben (Vor- und Nachname, Anschrift, Zeitraum der Anwesenheit, Telefonnummer soweit vorhanden), um im Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.

Wahlen in Freiburg

Kontakt

Wahlamt
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Telefon 0761 201-5757
Fax 0761 201-5798