Bebauungspläne im Verfahren
Stadtbahnverlängerung Littenweiler

Plan-Nr. 3-70a
Stadtteil Littenweiler
1. Änderung des Bebauungsplans „Stadtbahnverlängerung Littenweiler“
Der Bebauungsplan „Stadtbahnverlängerung Littenweiler“, Plan-Nr. 3-70 umfasst den Bereich der Lindenmattenstraße von der Laßbergstraße bis zum Bahnübergang der Höllentalbahn sowie den Bereich entlang der Höllentalbahn vom Bahnübergang der Lindenmattenstraße auf dem Tunnel der B31 nach Osten bis zur Anschlussstelle der B31 Ost am Kappler Knoten. Er umfasst außerdem die Flächen für die Anlage der Haltestellenzuwegung im Zuge der Ebneter Straße und der Römerstraße sowie von Süden im Bereich der Straßen „Im Oberfeld“ und „Am Hagmättle“.
Nach der Planung von 2006 hat die Verlängerung der Stadtbahn an das Diagonalgleis in der Wendeschleife Laßbergstraße sowie an der Wendeschleife selbst angeschlossen. Da die heute bestehende Haltestelle in der Lassbergschleife den Anforderungen an die Barrierefreiheit wegen ihrer Lage im Gleisbogen nicht genügt, muss der Planungsumfang um die Haltestelle Laßbergstraße nach Westen erweitert werden.
Die geplante Endhaltestelle der Stadtbahn im Bereich des Kappler Knoten wird in ihrer Geometrie verändert, so dass in der Folge auch die Bus-Umsteigeanlage angepasst werden muss. Der Umgriff des B-Plans „1. Änderung des Bebauungsplans Stadtbahnverlängerung Littenweiler“, Plan 3-70a wird so gewählt, dass alle erforderlichen Flächen im Umgriff des Plans enthalten sind. (vgl. Anlagen 2 und 3)

Bekanntmachung vom 16.11.2020 (434,2 KB)
Aufstellungsbeschluss: 04.11.2020
Formlose Darlegung:
16.11.2020 - 18.12.2020
Anhörung:
Offenlagebeschluss:
Offenlage:
Satzungsbeschluss:
Aufstellungsbeschluss
- Beschlussvorlage BaUStA-20/014 mit Anlagen
1. Lage des Plangebiets
2. Planungskonzeption mit Änderungsbereichen des B-Plans
3. Kurzbegründung