Bebauungspläne im Verfahren
4. Änderung des Bebauungsplan Freizeitgelände Dietenbach

Plan-Nr. 6-37d
Stadtteil Weingarten
4. Änderung des Bebauungsplan „Freizeitgelände Dietenbach“
Im nördlichen Bereich des vereinsbezogenen Sports und des Freizeitsports gibt es im bestehenden Bebauungsplan „Freizeitgelände Dietenbach“, Plan-Nr. 6-37a, bis auf die beschriebenen Baufenster des FFC, des Sport-Schützen Vereins und des Kleingartenvereins kein weiteres Baurecht. Dementsprechend sind u. a. die Vereinsmitglieder und Besucher_innen des TC Dietenbachpark e.V. darauf angewiesen, die Sanitäranlagen und die Umkleidekabinen im Vereinsheim des FFC mit zu nutzen.
Da die Kapazitäten dieser bestehenden Anlage stark an ihre Grenzen geraten und aufgrund der Wegebeziehungen auch funktionale Defizite bestehen, ist der Bedarf zur Schaffung weiterer Baurechte für sog. Funktionsgebäude (Sanitäranlagen und Umkleidekabinen) sehr hoch. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kommt nicht infrage, somit ist eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans durch Ergänzung von textlichen Festsetzungen erforderlich.

Bekanntmachung vom 16.11.2020 (496,1 KB)
Bekanntmachung vom 28.02.2020 (365,6 KB)
Aufstellungsbeschluss: 12.02.2020
Formlose Darlegung: ---
Anhörung: ---
Offenlagebeschluss: 20.10.2020
Offenlage:
16.11.2020 - 18.12.2020
Satzungsbeschluss:
Offenlagebeschluss
- Beschlussvorlage G-20/201 mit Anlagen
1. Lage des Plangebiets
2. Planzeichnung
3. Textliche Festsetzungen (Entwurf)
4. Kurzbegründung (Entwurf)
5. Satzung (Entwurf) - Bebauungsplan 6-037a Freizeitgelaende Dietenbach (5,837 MB)
Aufstellungsbeschluss
- Beschlussvorlage BaUStA-20/005 mit Anlagen
1. Lage des Plangebiets
2. Bebauungsplan Nr. 6-037a - Planzeichnung
3. Textliche Festsetzungen (Entwurf)
4. Kurzbegründung (Entwurf) - Bebauungsplan (1,735 MB)