Zweite Eigentümerversammlung: Contracting oder selbst betreiben?
Bei dieser Versammlung sollte sich die WEG entscheiden, ob sie das BHKW selbst bauen und verwalten möchte oder dies einem Contracting-Dienstleister überlässt. Bei Bedarf kann dieser zur Versammlung eingeladen werden und das Angebot erläutern. Wenn sich die WEG für ein Contracting entscheidet, übernimmt der Dienstleister alle nachfolgend aufgeführten Schritte!
Tipp: Ist der Contracting-Dienstleister eine Genossenschaft, können sich Eigentümer und Mieter an der Genossenschaft beteiligen und so mitbestimmen und mitprofitieren.
Wenn sich die WEG dazu entscheidet, selbst das BHKW zu bauen, ist der nächste Schritt, ein detailliertes Energiekonzept mit Wirtschaftlichkeitsanalyse in Auftrag zu geben. Bis 31.08.2014 kann dafür bei der Stadt Freiburg noch ein Zuschuss über max. 1.200 Euro beantragt werden.