Amtliche Unterschriftensammlung startet am 18. Oktober
Unterschriftenlisten "Rettet die Bienen"
Erstmals in der Geschichte Baden-Württembergs können Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Volksbegehrens darüber entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf unterstützen oder nicht.
Volksbegehrens haben die Initiatoren der Aktion „Rettet die Bienen“ seit Mai 2019 mehr als 35 000 Unterschriften gesammelt und den Zulassungsantrag und die Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Mitte August teilte das Innenministerium mit, dass das Volksbegehren verfassungskonform sei.
Das Ziel des Volksbegehrens ist es, das Naturschutzgesetz und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz zu ändern, womit die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gesichert werden soll. Erfolgreich ist das Volksbegehren, wenn im Rahmen der freien Unterschriftensammlungen sowie der dreimonatigen amtlichen Sammlung in den Gemeindeverwaltungen 770 000 Unterschriften (ein Zehntel der Wahlberechtigten) zusammenkommen. Dann wird der Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt. Wenn dieser den Entwurf nicht unverändert billigt, gibt es anschließend eine Volksabstimmung – voraussichtlich im Herbst kommenden Jahres.
Die freie Unterschriftensammlung hat am 24. September begonnen und dauert ein halbes Jahr; die amtliche Sammlung startet am 18. Oktober und dauert drei Monate. Die Eintragungslisten für die Stadt Freiburg werden in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 an zehn öffentlichen Stellen für Eintragungswillige bereitgehalten (siehe Kasten).
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Eintragung mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Hauptwohnung haben. Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Bei der amtlichen Sammlung kann die Unterschrift nur am Hauptwohnort geleistet werden. Einen Ausweis sollte man zur Eintragung mitbringen.
Eintragungsstellen
Bürgerservicezentrum
Fehrenbachallee 12,
Mo/Fr 7.30–12.30;
Di/Mi/Do 7.30–18 Uhr.
Zugang barrierefrei
Bürgerberatung
Rathausplatz, Mo–Do 8–17.30,
Fr 8–16 Uhr, Zugang rollstuhlgerecht
Ortsverwaltung Ebnet
Steinhalde 6, Mo/Di/Do 8–12,
Mi 14–17.30 Uhr
Ortsverwaltung Hochdorf
Hochdorfer Str. 4, Mo–Fr
8.30–12, Mi 18–20 Uhr
Ortsverwaltung Kappel
Großtalstr. 45, Mo–Fr 8–12,
Mi 14–18 Uhr
Ortsverwaltung Lehen
Breisgauer Str. 61,
Mo–Fr 8–11.30, Mi 17–19 Uhr.
Zugang rollstuhlgerecht über Hintereingang
Ortsverwaltung Munzingen
Romanstr. 3, Mo–Fr 8–12,
Mi 15–19 Uhr
Ortsverwaltung Opfingen
Dürleberg 2, Mo–Fr 8–12,
Mo 15–20 Uhr. Zugang rollstuhlgerecht
Ortsverwaltung Tiengen
Freiburger Landstr. 28,
Mo–Fr 8–12, Mo 13.30–16,
Mi 13.30–17 Uhr
Ortsverwaltung Waltershofen
Schulhalde 12, Mo–Fr 8–12,
Mi 13.30–18 Uhr