Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen

Um die Klimaschutzziele zu erreichen muss der Energieverbrauch im Gebäudesektor drastisch gesenkt werden. Dazu ist es nötig, dass mehr Gebäude als bisher energetisch saniert werden.

Daher unterstützt die Stadt Freiburg seit 2002 private Hausbesitzer mit finanziellen Zuschüssen bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet.

Die Stadt fördert künftig drei Themengebiete: Gebäudehülle optimal gedämmt, Heizung und Lüftung effizient und erneuerbar sowie die erneuerbare Stromerzeugung mit Photovoltaik (PV). Zu allen drei Bereichen gibt es zusätzlich umfangreiche, kostenlose oder stark subventionierte Beratungsangebote.

Einen Flyer mit den wichtigsten Eckpunkten des Förderprogramms zur schnellen Übersicht finden Sie hier (784,9 KB)

Gebäudehülle optimal gedämmt

1. Gebäudehülle optimal gedämmt

1.1 Fördermittelberatung und -antragstellung

Als besonderen Service unterstützt die Stadt Freiburg eine Fördermittelberatung und insbesondere die Antragsstellung für Fördermittel. Durch dieses besondere Angebot wird die Antragsstellung für För-dermittel von Stadt Bund und Land für Sie noch einfacher.

Das Angebot hat drei Stufen:

  1. eine einfache Fördermittelberatung kostenlos telefonisch unter 0761/79177-17 oder als Einstiegsberatung Vor-Ort unter www.freiburg.de/zuhause-a-plus
  2. eine Beratung plus Antragstellung für KfW-Einzelmaßnahmen (Zuschuss zu den Leistungen des Energieberaters durch Stadt pauschal 300 €)
  3. eine Beratung plus Antragsstellung für KfW-Effizienzhäuser (Zuschuss zu den Leistungen des Energieberaters durch Stadt pauschal 600 €)

Antragsunterlagen (99,6 KB)
Förderbedingungen: Gebäudehülle (67,7 KB)
Listen Freiburger und anderer Energieberater finden Sie hier

1.2 Kostenlose Energiesparberatung Zuhause A+++

Zu den Themen Stromsparen, optimales Heizen und Lüften bietet das Programm "Zuhause A+++" eine kostenlose Einstiegsberatung für alle Freiburger Haushalte.

 Die Stadt Freiburg bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. allen Freiburger Haushalten eine kostenlose Energiesparberatung bei sich zu Hause an. Für Eigentümer_innen und Privatvermieter_innen mit Interesse an einer energetischen Sanierung bietet die Stadt Freiburg auch den Gebäude-Check der Verbraucherzentrale kostenfrei an.

Der Gebäude-Check wird als Fördervoraussetzung für Einzelmaßnahmen des Bausteins Gebäudehülle optimal gedämmt anerkannt. Die Anmeldung zu dieser kostenlosen Leistung erfolgt online www.freiburg.de/zuhause-a-plus

1.3 Wärmeschutz von Wohngebäuden

Die Stadt fördert Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste an Wohngebäuden. Es werden insbesondere gefördert: Außenwanddämmung, Dämmung des Daches (Flachdach oder Steildach), Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung der Kellerdecke, Austausch der Fenster nur dann, wenn gleichzeitig die Außenwand gedämmt wird.

Falls es sich bei Ihrem Haus um ein denkmalgeschütztes oder erhaltenswertes Gebäude handelt, haben wir hier für Sie weitere Informationen zusammengestellt.

Informieren Sie sich auch über die Förderprogramme des Bundes unter www.kfw-foerderbank.de und www.bafa.de

Bitte achten Sie bei dem von Ihnen geplanten Wärmeschutzmaßnahmen auch auf den Artenschutz von Vogel- und Fledermäusen, die möglicherweise sogar unbemerkt in Dächern oder an Fassaden leben. Das Infoblatt Wämesanierung & Artenschutz (4,717 MB) des BUND gibt Ihnen dabei Hilfestellung.

Heizung und Lüftung, effizient und erneuerbar

2. Heizung und Lüftung, effizient und erneuerbar

2.1 Beratung bei Heizungsumstellung

Das Ziel des Förderprogramms ist es, den Gebäudebesitzer durch neutrale Beratung bei der Heizungsmodernisierung zu unterstützen. Früher war die Heizungsmodernisierung einfach meist wurde einfach die alte Ölheizung raus, neue Ölheizung rein. Heute ist die Situation etwas komplexer: Es müssen gesetzliche Vorschriften erfüllt und Möglichkeit zur Nutzung Erneuerbarer Energien berücksichtigt werden. Oft steht wird ein Brennstoffwechsel vorgenommen oder manches mal eine innovative Heizanlagentechnik eingesetzt.
Förderfähig sind nur von der Stadt Freiburg benannte, qualifizierte Berater. Eine Liste dieser Berater für Blockheizkraftwerke finden sie hier (35,1 KB)

2.1 a Vor-Ort-Check

Das konkrete Unterstützungsangebot besteht aus einer ausführlichen Vor-Ort-Beratung und prinzipielle Prüfung der empfehlenswerten und möglichen Techniken für eine Heizkesselmodernisierung des individuellen Wohngebäudes. Das Ziel ist es, dem Gebäudebesitzer eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, welche Heiztechnikvariante prinzipiell bei dem Gebäude möglich und geeignet erscheint.

2.1 b Variantenvergleich Heizung

Die Stadt Freiburg fördert die Erstellung von Variantenvergleiche zur Wärmeerzeugung (Energieversorgungskonzepte) in deren Rahmen die technisch/wirtschaftliche Machbarkeit verschiedener Energieversorgungen untersucht wird. Bei dem Energiekonzept soll auch eine Variante mit einem Blockheizkraftwerk untersucht werden. Die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetz müssen von allen Varianten erfüllt werden.

Förderfähig sind Variantenvergleiche von Heizungen bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Mehrparteienobjekten größer 3 Wohneinheiten, die nicht an eine Fernwärmenutzung angeschlossen sind.

2.1 c Umsetzungsbegleitung Heizung

Förderfähig ist die fachliche Begleitung bei der Realisierung einer Heizungsanlage bei Gebäuden größer drei Wohneinheiten, insbesondere BHKW-Anlagen, Wärmepumpen und Brennstoffzellen. Hierunter zählt auch die Optimierung des Anlagenbetriebs bis 12 Monate nach der Inbetriebnahme.

2.2. Heizungsaustausch erneuerbar

Die Stadt fördert die Umstellung besonders ineffizienter Altanlagen auf umweltfreundliche Heizkessel mit einem pauschalen Betrag von 1.000 Euro. Als besonders ineffizient gelten Heizkessel ohne Brennwertkesselnutzung auf Basis fossiler Energien oder eine bestehende Elektroheizung, wie beispielsweise eine Nachtspeicherheizung. Diese müssen durch eine Biomasseanlage, eine effiziente Wärmepumpe oder durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisiert werden.

Es muss gleichzeitig eine Förderung des Bundesförderprogramm „Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)“ der BAFA in Anspruch genommen werden. Durch die Kombination mit der Bundesförderung wird das Paket mit Zuschüssen zwischen 2.200 und 7.000 Euro besonders attraktiv. Innovative Anlagen können sogar noch höhere Zuschüsse erhalten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Für die Nachweisführung nach § 20 EWärmeG finden Sie die Formulare auf der Seite des Umweltministeriums

2.3 Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Der nachträgliche Einbau von dezentralen oder zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird bei Altbausanierungen gefördert. Eine Lüftungsanlage mit kontrol-lierter Wärmerückgewinnung führt die Wärme der Abluft einem Wärmetauscher zu, der die kühle Zuluft aufheizt.

Zentrale Lüftungsanlagen sorgen für eine Be-und Entlüftung des kompletten Gebäudes mit einer zentralen Einheit und über Schächte. Bei einer dezentralen Lüftungsanlage wird in jeden Raum, der belüftet werden soll eine separate Anlage in die Außenwand installiert. Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten pauschal 1.000 €. Jede weitere Wohneinheit erhält 500 € pro Wohneinheit, bis zu maximal 4.000 €.

Stromerzeugung erneuerbar

3. Stromerzeugung erneuerbar mit Photovoltaik

3.1 Kostenlose Einstiegsberatung Photovoltaik

Die Stadt Freiburg bietet kostenlose, unabhängige Beratungen für Photovoltaik-Interessierte. Diese werden von Freiburger Photovoltaik-Experten und Expertinnen durchgeführt und beinhalten individuell über wirtschaftliche und technische Beratungen zu geplanten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Sie haben die Wahl zwischen einer Beratung im Beratungsbüro oder einer Beratung bei Ihnen zu Hause vor Ort.
 

Die Anmeldung zu dieser kostenlosen Leistung erfolgt online.

3.2 Steuerberatung Photovoltaik

Die erste Steuererklärung nach der Inbetriebnahme einer PV-Anlage wird von der Stadt unterstützt. Gefördert wird die Beratung einer/eines Steuerberater/-in, die/der

Es werden Batteriespeichersysteme bei der erstmaligen Errichtung von PV-Anlagen gefördert. Der Zuschuss beträgt 150 €/kWh Nennleistung max. 1.500 €.

3. 3 Batteriespeicher für Photovoltaik

Es werden Batteriespeichersysteme bei der erstmaligen Errichtung von PV-Anlagen gefördert. Der Zuschuss beträgt 150 €/kWh Nennleistung des Batteriespeichers max. 1.500 €.

3.4 Photovoltaik Dachvollbelegung

Um möglichst große Photovoltaik-Anlagen zu erreichen (Dachvollbelegung) werden Anlagen gefördert, die die Mindestgröße aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) überschreiten. Förderhöhe 150 €/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 €, die Mindestförderung 200 €.

3.5 Innovationsbonus

Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf intensiv genutzten Gründächern sowie kombinierte Photovoltaik/Solarthermie Kollektoren erhalten einen Innovationszuschuss.
Bei der geförderten Anlage muss es sich um eine Neuanlage handeln, die nach dem 01.09.2019 errichtet wurde.

3.6 Balkonmodule

Mit Balkonmodulen können auch Mieter oder Kleingärtner die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion unterstützen, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht. Auch diese Möglichkeit fördert die Stadt Freiburg mit einem pauschalen Zuschuss von 200 € für die Anschlusskosten mit einem Wieland-Stecker.

Die bisherigen Förderbedingungen (bis 31.08.2019) finden sie hier. (414,5 KB)

Hinweis zum Steuerbonus

Für Handwerkerleistungen können Sie jährlich die Arbeitskosten  von bis zu 6.000 €  nach  § 35a Abs. 3 EStG steuermindernd geltend machen. Dies führt zu Steuerermäßigungen von bis zu  1.200 € pro Jahr. Ausgenommen hiervon sind jedoch Handwerkerleistungen, für die es Zuschüsse gibt. Da die  Zuschüsse der Stadt Freiburg für die energetische Sanierung nur die Gewerke betrifft, die direkt mit der Wärmedämmung bzw. dem Austausch der Fenster zu tun haben (z.B. Leistungen der Stukkateure, Dachdecker, Zimmerer, Fensterbauer), können Sie  bei Ihrer Steuererklärung Arbeitskosten für Nebenarbeiten wie Blechnerarbeiten, Treppenanpassungen, Veränderungen an der Stromversorgung usw. dennoch steuermindernd geltend machen. Das heißt also, nur die Arbeiten, die Sie von uns gefördert  bekommen, können Sie nicht "absetzen". Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-6101 Sekretariat
Fax 0761 201-6199
Jana Strecker
Telefon 0761 201-6142
Aufgaben

Energiekonzepte, Förderprogramm Energetische Sanierung

Weitere Infos

Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter www.energiefoerderung.info