Behördenwegweiser
Eheschließungen und Namensänderungen
Beschreibung
Aktuelle Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie (Letzte Änderung: 15.01.2021)
Vielen Dank, dass Sie sich auf unserer Homepage über die aktuellen Regelungen infolge der Corona-Pandemie informieren. Hier finden Sie immer unsere neuesten Informationen. Bitte sehen Sie von telefonischen oder schriftlichen Anfragen ab.
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie ist es uns wichtig, Ihnen einen schönen Rahmen für Ihre Trauung im Freiburger Rathaus anzubieten. Wichtig ist uns aber auch für Ihren und unseren Schutz zu sorgen.
Der von der Bundes- und Landesregierung beschlossene harte Lockdown zieht auch Änderungen bei unseren Trauungen nach sich.
Die gute Nachricht: Wir trauen auch während des Lockdowns. Allerdings bei nochmals reduzierter Personenzahl.
Vorerst bis zum 31.01.2021 gelten folgende Regelungen:
Gästezahl und Räumlichkeiten
- Trauzimmer: Eheschließende
- Historischer Ratssaal: Eheschließende und deren im Haushalt lebende minderjährige Kinder und max. 2 weitere Personen
Auch Trauzeug_innen und Dolmetscher_innen sowie Fotograf_innen zählen bei den max. 2 weiteren Personen mit.
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
Während des gesamten Aufenthaltes im Rathaus ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Personen, denen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen oder anderer Beeinträchtigungen nicht möglich ist, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Ausschließlich die Eheschließenden können die Mund-Nase-Bedeckung während der Trauung abnehmen.
Erkältungssymptome und anderes
Personen, die
- sich nicht gesund fühlen oder Symptome wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Schnupfen, Kopf-, Hals- oder Gliederschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmacksinns haben
- Kontakt mit Infizierten innerhalb der letzten zwei Wochen hatten oder in Quarantäne sind
- aus einem Risikogebiet entsprechend RKI-Liste einreisen und die Verpflichtung zur "Absonderung" besteht
dürfen an der Trauung leider nicht teilnehmen. Dies gilt auch für die Eheschließenden selbst. Gerne vereinbaren wir einen neuen Trautermin mit Ihnen.
Lüften der Räumlichkeiten
Auch in den Wintermonaten werden die Räume regelmäßig gelüftet.
Nach der Trauung
Nach der Trauung ist ein Aufenthalt im Rathaus oder im Innenhof nicht möglich.
Den Rathausplatz können Sie unter Beachtung der jeweils aktuellen Corona-Regelungen nutzen. Die Regelungen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Um Ihnen den behördlichen Teil der Eheschließung zu erleichtern, stehen Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:
- Schritt für Schritt zur Eheschließung
- Infobroschüre "Freiburg, zum Heiraten schön!"
- Verfahrensbeschreibungen (siehe unten)
- Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Heiraten gehört zu den schönsten Dingen der Welt. Unser Trauzimmer auch.
Sie haben das HOCH. Wir haben die ZEIT. Hier finden Sie unsere Trautermine.
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
StandesamtLeistungen
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
- Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen - Rechtslage bis zum 30.09.2017
- Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen - Rechtslage bis 30.09.2017
- Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Namen nach der Scheidung ändern
- Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen
Kontakt
Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Alle Linien mit Haltestelle Bertoldsbrunnen