Behördenwegweiser
Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene
Beschreibung
Die Lebensmittelüberwachung hat das Ziel, den Verbraucher vor möglichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können sowie vor Täuschungen zu schützen. Die Überwachung erstreckt sich von der Primärproduktion über die Verarbeitungs-, Herstellungs- und Verteilungsstufen bis zum Verbraucher und betrifft alle Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, aber auch Produkte, die mit dem menschlichen Körper direkt in Berührung kommen (etwa Kleidungsstücke, Spielsachen und Kosmetika). Die Mitarbeiter nehmen regelmäßige Betriebsbesichtigungen, Kontrollen der betriebseigenen Maßnahmen und Probenahmen vor.
Um den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicher zu stellen, werden im Stadtgebiet Freiburg mehr als 3200 Lebensmittelbetriebe kontrolliert. Darunter fallen Lebensmittelgeschäfte im Einzel- und Großhandel, Direktvermarkter, Metzgereien, Bäckereien, Importeure, Industriebetriebe, Vertriebsunternehmen und Transporteure, Großküchen, handwerkliche Hersteller und eine Vielzahl von Gaststätten.
Beratungsangebote der Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärabteilung der Stadt Freiburg bietet für Lebensmittelbetriebe, Vereine, Schulen, Direktvermarkter und Gewerbetreibende Beratungen im Zusammenhang mit Betriebsübernahmen, Neueröffnungen und beim Aufbau der betrieblichen Eigenkontrollen an.
Verbraucherbeschwerde einreichen
Sie als Verbrauchende haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen nur Lebensmittel (z. B. Brot, Wurst, Konfitüre, Butter, Fruchtsaft), kosmetische Mittel (z. B. Lippenstift, Deo) und Bedarfsgegenstände (z. B. Babyschnuller, Spielwaren, Besteck, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger) angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit (z. B. Herkunft, Qualität) täuschen.
Beschwerden über Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. Der Betrieb wird bei berechtigten Klagen in der Regel Ersatz leisten oder Missstände abstellen.
Die Lebensmittelüberwachung sollten Sie einschalten, wenn
- der Betrieb Ihre Reklamation nicht beachtet,
- sich die Vorkommnisse häufen oder
- gesundheitliche Beschwerden auftreten.
Auch wenn Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben wie zum Beispiel Gaststätten, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.
Sie können eine Beschwerdeprobe abgeben, wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch deren Zusammensetzung, deren Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht fühlen.
Hinweis: Eine Beschwerdeprobe sollten Sie immer zeitnah abgeben.
Fleischhygiene
Die Fleischhygiene ist ein Teilbereich der Lebensmittelüberwachung. Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird durch amtliche Tierärzte und Fachassistenten unterstützt.
Die Abteilung überwacht Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie Kühllager. Zu ihren Aufgaben gehören die Zulassung und Registrierung von Betrieben, die Kontrolle der betrieblichen Hygiene- und Qualitätssicherung sowie die Überprüfung des Drittland-Handelsverkehrs auf dem Gebiet der Fleischhygiene.
Entgegennahme von Trichinenproben an Montagen von 5:00 Uhr bis 7:00 Uhr und an Freitagen von 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr an der Außenstelle Schlachthof: Tullastr. 73, 791080 Freiburg
Kontakt: Vormittags 0761 / 201 4964 ( Herr Hassler)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verpflichtet die zuständigen Behörden, die Öffentlichkeit unter Nennung des betroffenen Lebensmittels sowie des Unternehmens über bestimmte Verstöße im Bereich des Lebensmittelrechts zu informieren.
Die Informationspflicht betrifft drei Fallgruppen:
- Überschreitungen festgelegter Grenzwerte/Höchstgehalte/Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB (Lebensmittel und Futtermittel) oder
- das Vorhandensein eines nach Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffs in dem Lebensmittel oder Futtermittel oder
- alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 € zu erwarten ist.
Die Ergebnisse amtlicher Kontrolltätigkeit nach dieser Vorschrift werden landesweit auf der Internetseite www.verbraucherinfo-bw.de veröffentlicht.
Sechs Monate nach der Einstellung der Meldung auf dem Portal wird die Veröffentlichung wieder entfernt.
Die Veröffentlichung dient vor allem der aktiven Information des Verbrauchers aus Gründen behördlicher Transparenz und sollte nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden. Die dargestellten Informationen sollten daher nicht mit anderen Formen der Veröffentlichung (öffentlichen Warnungen) nach diesem Gesetz, die der Gefahrenabwehr vor einer Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers oder vor einer erheblichen Irreführung dienen, verwechselt werden (www.lebensmittelwarnung.de).
Anträge und Formulare:
Zulassungsantrag
Betriebsspiegel_Großkuechen
Selbstauskunft
Merkblatt_haeufig_gestellte_Fragen
Informationen:
Merkblätter /CVUA
Veterinärämter in Baden-Württemberg
Links:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Chemische- und Veterinäruntersuchungsämter
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Übergeordnete Dienststellen
Leistungen
- Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
- Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
- Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"
Anfahrtsbeschreibung
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee