Behördenwegweiser
Fundbüro, Fundsachen
Sie finden uns am Standort Rathaus im Stühlinger im EG (Bürgerservicezentrum).
Beschreibung
Fundsachen sind anzeigepflichtig und an die für den Fundort zuständige Behörde abzuliefern.
Die Fundanzeige ist unverzüglich, d. h. zeitnah und ohne schuldhaftes Zögern, zu erstatten.
Wenn Sie etwas gefunden haben, sollten Sie die Fundsache unverzüglich anzeigen und abliefern.
Die Ablieferung der Fundsache und Aufnahme der Fundanzeige kann beim Fundbüro oder einer Polizeidienststelle, aber auch bei einer Ortsverwaltung, oder der Rathausinformation erfolgen.
Fundzweiräder hingegen sind nicht im Fundbüro, sondern ausschließlich bei der Aufbewahrungsstelle für Fundzweiräder abzuliefern.
Hinweis: Abgeschlossene Räder stellen keine Fundsache dar.
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie beim zuständigen Fundbüro persönlich nachsehen, telefonisch oder per e-Mail nach dem verlorenen Gegenstand anfragen, sowie online nach Fundsachen suchen.
Für die Abgabe von kleinen Fundsachen ist kein Termin notwendig. Sie können sich an das Bürgerservicezentrum in der Fehrenbachallee 12 (79106 Freiburg) wenden.
Hinweis: Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Termin buchen
In Ausnahme ist die Abholung von amtlichen Fund-Dokumenten (Ausweis, Führerschein) und Schlüsseln mit einem Notfalltermin möglich, welcher am Infoschalter vor Ort erhältlich ist.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Telefonische Erreichbarkeit
Übergeordnete Dienststellen
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"
Anfahrtsbeschreibung
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee