Behördenwegweiser
Bodenordnung, Bewertung
Beschreibung
Bodenordnung
Die Baulandumlegung ist ein wesentliches und unverzichtbares Instrument der Stadtentwicklung.
Sie ist ein effektives und wirtschaftliches Instrument, das sich insbesondere durch seine Privatnützigkeit auszeichnet.
Die Eigentümer*innen werden nicht zum Verkauf ihrer Grundstücke gezwungen, sondern sind selbst Beteiligte im Verfahren.
In Gebieten, in denen ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll oder sonstige baurechtliche Voraussetzungen vorliegen (§§ 34 und 35 BauGB), sind meist die Grundstücke nach Lage, Form und Erschließung neu zu ordnen oder zu verändern, damit sie bebaut werden können. Zur Bodenordnung zählt auch die Freimachung des Geländes z. B. das Versetzen von Zäunen oder Einfassungsmauern, Verlegen von Leitungen und Kanälen, Schallschutzmaßnahmen, Vermittlung von Ersatzwohnraum für Gebäude, die der geplanten Bebauung oder Erschließung im Wege stehen etc.
Bewertung
Werte von Grundstücken und Immobilien sind seit jeher von großer Bedeutung, insbesondere für Verkäufer*innen, Käufer*innen, Erb*innen. Mit der Einrichtung der Gutachterausschüsse im Jahr 1960 hat der Gesetzgeber selbständige und unabhängige Institutionen geschaffen. Der Gutachterausschuss erhält von jedem Kaufvertrag innerhalb der Stadt Freiburg eine Abschrift. Diese und weitere Informationen werden in der Kaufpreissammlung (Datenbank) gespeichert. Die Daten sind Grundlage u. a. für die Erstattung von Verkehrswertgutachten sowie für die Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Durch diese Kaufpreissammlung verfügt der Gutachterausschuss über vollständige Informationen über den Grundstücksmarkt.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten
Kontakt
Kontakt
Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle "Runzmattenweg", Linie 1 und 3