Leistungen
de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@6e716bd8
Waren bei Einfuhr über das Internet beim Zoll anmelden
Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Dadurch überführen Sie die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr. Das heißt, dass Sie anschließend frei über sie verfügen können.
Dabei haben Sie die Möglichkeit zur Internetzollanmeldung (IZA). Die IZA können Sie nur verwenden, wenn die Waren endgültig in der EU bleiben sollen. Sie können sie also nicht für andere Zollverfahren einsetzen, zum Beispiel Zolllager oder Veredelungsverkehr.
Für die Einfuhranmeldung müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:
- Versender der Waren
- Empfänger
- Lieferbedingungen
- Lieferort
- Beförderungsmittel
- Beschreibung der Ware
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: