Fundbüro / Fundsachen
Fundsachen sind anzeigepflichtig und an die für den Fundort zuständige Behörde abzuliefern.
Die Fundanzeige ist unverzüglich, d. h. zeitnah und ohne schuldhaftes Zögern, zu erstatten.
Formulare und Onlinedienste
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Online-Fundsachensuche
Hinweis:
Aufgefundene Sachen können außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros auch bei einer naheliegenden Polizeidienststelle abgeliefert werden, welche die Fundsache an das Fundbüro weiterleitet.
Online-Fundsachensuche für Mobilgeräte - Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
- der Fundort liegt innerhalb des Stadtgebietes von Freiburg
- der Wert der Fundsache beträgt mindestens 10 Euro
- es handelt sich nicht um schrottreife oder verderbliche Fundsachen
- die Fundsache ist hygienisch unbedenklich
Verfahrensablauf
Wenn Sie etwas gefunden haben, sollten Sie die Fundsache unverzüglich anzeigen und abliefern. Die Ablieferung der Fundsache und Aufnahme der Fundanzeige kann beim Fundbüro oder einer Polizeidienststelle, aber auch bei einer Ortsverwaltung, oder der Rathausinformation erfolgen.
Fundzweiräder hingegen sind nicht im Fundbüro, sondern ausschließlich bei der Aufbewahrungsstelle für Fundzweiräder abzuliefern.
Hinweis: Abgeschlossene Räder stellen keine Fundsache dar.
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie beim zuständigen Fundbüro persönlich nachsehen, telefonisch oder per e-Mail nach dem verlorenen Gegenstand anfragen, sowie Online nach Fundsachen suchen.
Fristen
Die Aufbewahrfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate.
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis
- schriftliche Vollmacht bei Vorsprache von Beauftragten oder Vertretern des Eigentümers
Kosten
Für die Fundanzeige fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten an. Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung und Verwahrung von Fundsachen berechnet sich mit 10% vom Wert der Sache bis 500 Euro und 5% vom Mehrwert. Die Mindestgebühr beträgt 8,00 Euro.
Bearbeitungsdauer
Die Aufbewahrfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 21.12.2010 freigegeben.