Leistungen
Schulräume und Sportstätten - Anmieten
Onlineantrag und Formulare
- Online - Schulräume anmieten
- Online - Schulsportstätten anmieten
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Vermietungsforum - Online-Belegungsplan
Die Belegung der einzelnen Schulsportstätten kann über das Vermietungsforum online eingesehen werden.
Dort haben Sie die Möglichkeit, freie Hallenzeiten zu suchen und bei Interesse den entsprechenden Antrag auszufüllen und online einzureichen
Das Gebäudemanagement ist für die außerschulische Nutzung der Schulsportstätten und Schulräume zuständig. Die Überlassung erfolgt durch den Abschluss eines Mietvertrags. Private Nutzungen und Veranstaltungen sind nicht zugelassen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Anmietung von Schulsportstätten:
Bei der Belegung von Schulsporthallen werden anerkannte Freiburger Sportvereine und gemeinnützige Vereine und Institutionen vorrangig berücksichtigt.
Aus beiliegendem Plan ist ersichtlich zu welchen Zeiten die städtischen Sporthallen für den regelmäßigen Trainingsbetrieb zur Verfügung stehen und zu welchen Zeiten Nutzungen gesondert beantragt werden müssen:
Anmietung von Schulräumen:
Schulräume, insbesondere Mensen und Aulen, werden sofern Sie für eine Vermietung geeignet sind, für gemeinnützige Zwecke entsprechend Ihrem Widmungszweck zur Verfügung gestellt. Hinweise zur Nutzung und Anmietung von Schulräumen finden Sie hier:
Verfahrensablauf
Antragstellung mindestens 4 Wochen vor dem ersten Nutzungstermin.
Bitte nutzen Sie dazu die von uns bereitgestellten Online-Formulare.
Kontakt:
E-Mail: gmf-vermietung@stadt.freiburg.de
Tel.:
- Schulsportstätten: 0761 / 201-2689
- Schulräume: 0761 / 201-2492
Fristen
4 Wochen vor dem ersten Nutzungstermin
Erforderliche Unterlagen
- Antrag zur Anmietung von Schulsportstätten oder
- Antrag zur Anmietung von Schulräumen
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Tarifverzeichnis zu den Richtlinien zur Überlassung von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Freiburg i. Br.
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 07.12.2021 freigegeben.