Home Service Service A-Z

Leistungen

Rotlichtverstoß

Onlineantrag und Formulare

Die Beanstandung erfolgte im Stadtgebiet Freiburg.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

Voraussetzungen

Die Beanstandung erfolgte im Stadtgebiet Freiburg.

Verfahrensablauf

Der Halter des Fahrzeugs erhält ca. 2 Wochen nach der Beanstandung einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Der Anhörungsbogen bzw. der Zeugenfragebogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang zurückzusenden. Unter Berücksichtigung der Äußerung wird entschieden, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Fristen

Die Bezahlung des Bußgeldbescheides ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft fällig.

Erforderliche Unterlagen

Um Ihr Anliegen entsprechend zuordnen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie unser Schreiben bzw. das Aktenzeichen griffbereit haben.

Kosten

Bei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen 25,00 € Gebühren und 3,50 € Auslagen zur festgesetzten Geldbuße hinzu.

Vertiefende Informationen

Eine Rotlichtzeit ab einer Sekunde hat grundsätzlich ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge.  

Rechtsgrundlage

  • 37 Abs. 2 StVO
  • § 49 StVO
  • § 24 StVG
  • 132 BKatV
  • §§ 57, 105, 107 OWiG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 20.03.2018 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.