Home Service Service A-Z

Leistungen

Führerschein - Ersatz beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt jedoch nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Voraussetzungen

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes gestellt werden. Bei Wohnort in Freiburg vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Antragstellung. Verwenden Sie hierzu den Link auf dieser Seite.
Eine Online-Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.

Für Kontrollen (z.B. durch die Polizei) erhalten Sie eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein bzw. Nachweis der Fahrberechtigung dar.

Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein. Dieser wird Ihnen im Wege des Direktversandes durch die Bundesdruckerei postalisch als einfaches Einwurfeinschreiben zugesandt.

Fristen

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto in gedruckter Form. Alternativ können Sie auch unsere Fotobox vor Ort nutzen.

Kosten

EUR 42,30 incl. Direktversand

Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt nötig. Die Bearbeitungsdauer ist daher je nach Arbeitsanfall unterschiedlich und kann bis zu sechs Wochen dauern.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 15.02.2021 freigegeben.