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Leistungen

Freiburg-Pass beantragen

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg hat am 18.12.2007 die Einführung des Freiburg-Passes zum 1. Februar 2008 beschlossen.

Der Freiburg-Pass soll durch kostenlose und deutlich ermäßigte Angebote den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Freiburg, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Stadt ermöglichen. Durch die Bündelung von Ermäßigungen in einem Pass werden die Möglichkeiten von Vergünstigungen transparenter und der Zugang zu Institutionen niederschwelliger.

Voraussetzungen

Sie beziehen eine der folgenden Leistungen:

  • Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Verfahrensablauf

Sie können den Freiburg-Pass persönlich, telefonisch oder formlos schriftlich beantragen.
Wenden Sie sich an:

  • Arbeitslosengeld II / Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
    -> Kundentheke im Jobcenter Freiburg
  • Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
    -> Amt für Soziales, Empfang
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    -> Amt für Migration und Integration, Empfang

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Interessierte Organisationen und Unternehmen sind dazu aufgerufen, sich am Freiburg-Pass zu beteiligen und Ermäßigungen in Ihren Organisationen anzubieten. Dadurch leisten Sie einen wertvollen Beitrag für das soziale und kulturelle Miteinander in der Stadt.

Für Rückfragen stehen Ihnen im Amt für Soziales per Mail bzw. telefonisch Frau Nopper (Manuela.Nopper@stadt.freiburg.de), 0761 201 3969 oder Frau Hänßel (Ulrike.Haenssel@stadt.freiburg.de) 0761 201 3968 zur Verfügung.

Angebote

Die bereits bestehenden Vergünstigungen im Rahmen des Freiburg-Passes sind als aktuelle Angebotsliste abrufbar.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 10.11.2022 freigegeben.