Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker
Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Fußgängerzone.
Formulare und Onlinedienste
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Handwerkerfahrzeug, das nicht in einer der Tiefgaragen am Rande der Fußgängerzone abgestellt werden kann.
Verfahrensablauf
Es ist eine schriftliche Antragstellung erforderlich. Es erfolgt anschließend die Erteilung oder Ablehnung der Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Gültig für den beantragten Zeitraum.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugscheine bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
Kosten
Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr):
- 15,00 € pro Tag
- 280,00 € für 4 Wochen
Sonstiges
Tipp:
Kopien der erforderlichen Unterlagen beifügen.
Begründen, warum das Fahrzeug am Arbeitsort abgestellt werden muss.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 12.05.2016 freigegeben.