Nebenwohnung: Änderungen / Wechsel für bereits gemeldete Wohnungen (Statuswechsel)
Haben Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen?
Wenden Sie sich immer an die Meldebehörde Ihres zukünftigen Hauptwohnsitzes.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen tatsächlich am häufigsten aufhalten. Bei einem verheirateten Einwohner, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners. Eine Person kann somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben. Bitte beachten Sie, dass eine Zweitwohnungssteuer (15 % der Nettokaltmiete) anfällt. Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist (auch wenn die Hauptwohnung in Freiburg ist).
Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.
Forms/Online Services
- Online-Ausweisen - Schritt für Schritt erklärt
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Online beantragen - Hauptwohnung wechseln / Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären
Für diesen Antrag müssen Sie sich Online-Ausweisen.
Dafür benötigen Sie:- Smartphone oder Kartenlesegerät
- Ausweis mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion:
neuer Personalausweis (nPA),
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder
eID-Karte
Responsible authority
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
- Sie haben mehere Wohnungen in Deutschland
- Sie haben die betroffenen Wohnungen bereits angemeldet
Verfahrensablauf
Ändern sich Ihre Lebensumstände (z.B. durch einen Arbeitsplatzwechsel) und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie diese der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung der Nebenwohnung müssen Sie unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht angeben, welche Wohnungen Sie haben und welche davon als Ihre Hauptwohnung gilt.
Fristen
Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen melden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass
Verlegen Sie Ihre Hauptwohnung in einen anderen Zulassungsbezirk müssen Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich ummelden:
Tipp: Sie können gleichzeitig mit dem Wechsel der Hauptwohnung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen. Denken Sie auch daran, Ihr auf Sie zugelassenes Fahrzeug auf die neue Hauptwohnung umschreiben zu lassen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ummeldung innerhalb Freiburgs an.
Die Umschreibung des Kfz-Scheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ist kostenpflichtig.
Hinweise
Der Ort der Hauptwohnung ist auch der Ort, an dem das Wahlrecht ausgeübt wird.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 27.07.2022 freigegeben.