Leistungen der Rentenversicherung zur medizinischen Rehabilitation - Befreiung von der Zuzahlung beantragen
Wenn Sie eine Rehabilitation in Anspruch nehmen, müssen Sie bei stationären Leistungen in der Regel eine Zuzahlung leisten.
Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr, bei einer Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsmaßnahmen (auch von der Krankenkasse) in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.
Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, können Sie ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: