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Anfrage bei der Landesstelle für Bautechnik stellen

Sie haben eine Frage rund um die Themen Bautechnik, Bauökologie oder die Kontrolle der Energieeinsparung? Stellen Sie hier der Landesstelle für Bautechnik online Ihre Frage.

Die Landesstelle für Bautechnik:

  • erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
  • erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis,
  • erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
  • klärt bautechnische Grundsatzfragen,
  • wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
  • begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
  • prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
  • ist Kontrollstelle Land gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: