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Kinderreisepass aktualisieren/ verlängern

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter sind das:

 

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswertigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/ Personalausweis genügt.

Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Das Lichtbild ist bei einer Verlängerung stets zu aktualisieren. Weitere Angaben zu Wohnort, Körpergröße und Augenfarbe können ebenfalls aktualisiert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist noch nicht 12 Jahre alt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen (siehe „Formulare und Onlinedienste").

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Wenn das Kind zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist, ist der Passantrag von dem Kind zu unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Kinderreisepass des Kindes
  • ein aktuelles biometrische Passbild
    (Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.)
  • wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind:
    • Personalausweis oder Reisepässe der Eltern
  • sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen zusätzlich:
    • schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    • Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
  • bei alleine Sorgeberechtigten zusätzlich:
    • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklä-rung über das alleinige Sorgerecht oder
    • rechtkräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
  • bei Vormundschaft zusätzlich:
    • Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Zudem ist das persönliche Erscheinen des Kindes immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Wenn das Kind zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist, ist der Passantrag von dem Kind zu unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.


Tipp: Das biometrische Passbild können Sie auch in der Fotobox im Bürgerservicezentrum direkt vor Ihrem Termin zur Antragstellung erfassen. Unserer Erfahrung nach ist die Fotobox für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.

Kosten

  • Aktualisierung/Verlängerung: EUR 6,00


Hinweis: Die Gebühren für den Kinderreisepass vordoppeln sich, wenn

  • die Behörde die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vornehmen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Passbehörde einer Nebenwohnung) beantragen.

Hinweise

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie unverzüglich bei der Passbehörde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie unter "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

Freigabevermerk

Dieser Text enstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat ihn am 17.08.2021 freigegeben.