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de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@7c83922b
Förderung für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge beantragen
Wenn Sie den Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen Elektro-Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine in Baden-Württemberg planen, können Sie eine Landesförderung der Unterhalts- und Betriebskosten beantragen. Eine Förderung der Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen kann ebenfalls beantragt werden.
- Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Festbetragsförderung, der sich nach der EG-Fahrzeugklasse bemisst und sich danach richtet, ob der Zuwendungsnehmer bereits von einer Bundesförderung profitiert hat.
- Wird das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N1 zugeordnet, so beträgt der Zuschuss EUR 4.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 erhalten.
- Wenn das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N2 zugeordnet wird, so beträgt der Zuschuss EUR 30.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 20.000 erhalten.
- Sofern das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N3 zugeordnet wird, beträgt der Zuschuss EUR 60.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 50.000 erhalten.
- Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen werden gemäß Gewichtsklasseneinordnung den EG-Fahrzeugklassen zugeordnet.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: