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Förderung für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge beantragen

Wenn Sie den Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen Elektro-Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine in Baden-Württemberg planen, können Sie eine Landesförderung der Unterhalts- und Betriebskosten beantragen. Eine Förderung der Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen kann ebenfalls beantragt werden.

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Festbetragsförderung, der sich nach der EG-Fahrzeugklasse bemisst und sich danach richtet, ob der Zuwendungsnehmer bereits von einer Bundesförderung profitiert hat.
  • Wird das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N1 zugeordnet, so beträgt der Zuschuss EUR 4.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 erhalten.
  • Wenn das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N2 zugeordnet wird, so beträgt der Zuschuss EUR 30.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 20.000 erhalten.
  • Sofern das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N3 zugeordnet wird, beträgt der Zuschuss EUR 60.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 50.000 erhalten.
  • Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen werden gemäß Gewichtsklasseneinordnung den EG-Fahrzeugklassen zugeordnet.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: