Procedure descriptions
E-Lastenräder - Förderung beantragen
Gefördert wird der Erwerb oder das Leasing bestimmter Räder und Anhänger.
- Neue Elektrolastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e sowie
- Elektrolastenräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer für den Waren-, Material- oder Personentransport.
Elektrolastenanhänger werden ebenfalls bezuschusst.
- Höhe: 25 Prozent der Beschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro.
- Als Beschaffungskosten gelten die Ausgaben für das Standardmodell.
Bezüglich des Beginns der Maßnahme wird eine Ausnahme gemäß Nummer 1.2 VV zu § 44 LHO befristet bis zum 31.12.2021 zugelassen. Danach ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab dem 01.08.2020 förderunschädlich für alle Vorhaben. Diese Regelung gilt rückwirkend auch für alle bereits eingereichten Anträge, die noch nicht beschieden sind.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: