Procedure descriptions
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen
Auszubildende haben während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
BAB wird als Zuschuss gezahlt. Sie müssen sie daher nicht zurückbezahlen.
Bewilligungsdauer:
- bei beruflicher Ausbildung: 18 Monate
- bei anderen Ausbildungen: 12 Monate
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: