SC-Stadion

Ja oder nein: Konsequenzen aus dem Bürgerentscheid

Beim Bürgerentscheid am 1. Februar 2015 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger mit "Ja" oder "Nein" über folgende Frage, die vom Gemeinderat beschlossen worden ist: 

"Sind Sie dafür, dass die Stadt Freiburg den SC Freiburg bei der Realisierung eines Fußballstadions im Wolfswinkel auf Grundlage des vom Gemeinderat befürworteten Organisations-, Investitions- und Finanzierungskonzepts (Anlage 3 zur Drucksache G-14/183 (50,4 KB))  unterstützt?"

Warum steht im Bürgerentscheid nicht der viel diskutierte Stadionstandort Wolfswinkel zur Abstimmung?

Für die Stadionplanung hat der Gemeinderat im Dezember 2012 die Aufstellung eines Bebauungsplans am Flugplatz beschlossen. Laut Gemeindeordnung ist ein Bürgerentscheid über Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften jedoch nicht zulässig. Deshalb haben die Stadträte eine Formulierung beschlossen, die auf das Organisations-, Investitions- und Finanzierungskonzept (in voller Länge auf Seite 8 nachzulesen) Bezug nimmt. Weil die darin genannten Kosten für Erschließung und Infrastruktur für den Wolfswinkel und keinen anderen Standort berechnet sind, wird der Standort Wolfswinkel in der Fragestellung ausdrücklich erwähnt.

Rechtsfolgen des Bürgerentscheids

Die Abstimmung muss ein "Quorum" von mindestens 25 Prozent erreichen. Die Gemeindeordnung führt dazu in § 21, Absatz 6 aus: "Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt." Für den Freiburger Bürgerentscheid heißt das: Bei derzeit rund 171 500 Abstimmungsberechtigten müssten rund 42 870 Stimmberechtigte für eine der beiden möglichen Antworten votieren. Erreichen beide Antworten jeweils mehr als 25 Prozent (was eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent voraussetzt), entscheidet die Mehrheit.

Was geschieht, wenn das Quorum nicht erreicht wird?

Rechtlich hat der Bürgerentscheid dann nicht stattgefunden, sondern der Gemeinderat ist wieder am Zug und muss erneut als Vertretung der gesamten Bürgerschaft entscheiden. Dabei ist der Gemeinderat in keiner Weise an das Meinungsbild eines (erfolglosen) Bürgerentscheids gebunden, sondern völlig frei in seiner Entscheidung. Die Gemeindeordnung sagt dazu: "Ist die erforderliche Mehrheit (...) nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden."

Das Verfahren: Wie wird die Stimme abgegeben

Ein Bürgerentscheid ähnelt einer Wahl: Abgestimmt wird geheim mit Stimmzetteln in den bekannten Wahllokalen. Sie sind am Sonntag, den 1. Februar 2015, zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Aufgerufen zum Bürgerentscheid sind Freiburgerinnen und Freiburger, die auch zur Kommunalwahl berechtigt sind (Deutsche oder EU-Ausländer über 16 Jahre und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Freiburg gemeldet).

Auch Briefwahl ist möglich

Ab Ende Dezember bis 11. Januar werden den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Sie informieren über das jeweils zuständige Wahllokal und den Termin des Bürgerentscheids. Gleichzeitig enthält die Wahlbenachrichtigung ein Antragsformular für Briefwahl: Einfach ausfüllen, unterschreiben und frankiert in den nächsten Briefkasten werfen. Die Briefwahlunterlagen werden ab Anfang Januar zugeschickt. Briefwahlanträge sind bis spätestens 30. Januar, 18 Uhr möglich; die Wahlbriefe müssen spätestens bis 18 Uhr am Wahltag im Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung eingegangen sein.

Online Briefwahl beantragen

Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement bittet alle, die bis zum 11. Januar keine Benachrichtigung erhalten haben, sich beim Wahlamt zu melden, damit die Eintragung im Wählerverzeichnis überprüft werden kann.

Muster-Stimmzettel:

Ja oder Nein: So sieht der Stimmzettel beim Bürgerentscheid am 1. Februar 2015 aus.

Wahlamt

Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung
Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg
Telefon: 201-5558
Fax 201-5598
wahlamt@stadt.freiburg.de