Zehn Fragen und Antworten zum SC-Stadion

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14. Mai 2013 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Neues Fußballstadion am Flugplatz“ gefasst. Welche Bedeutung hat dieser Beschluss? Welche rechtlichen Konsequenzen sind mit ihm verbunden? Wie wollen die Stadt und der Sport-Club die Verkehrserschließung regeln und den Schutz der Wohngebiete gewährleisten? Wie geht das Verfahren für einen Bebauungsplan und für die Festlegung eines Standorts sowie die weitere Planung weiter? Und welche Möglichkeiten der Information und der Mitsprache haben dabei die Bürgerinnen und Bürger? Das Bürgermeisteramt fasst die wichtigsten Fragen zu einem neuen SC-Stadion in zehn Punkten zusammen:

1. Der SC spielt seit über 50 Jahren im Stadion an der Schwarzwaldstraße und seit 1993 in der 1. Bundesliga. Warum soll überhaupt ein neues Stadion gebaut werden?
Das heutige Mage-Solar-Stadion grenzt unmittelbar an ein Wohngebiet. Deshalb ist die Platzkapazität durch einen gerichtlichen Vergleich auf höchstens 25.000 Zuschauer begrenzt. Die heutige Stadionkapazität von 24.000 Zuschauern wird bei den meisten Heimspielen auch ausgeschöpft. Die Verkehrsanbindung ist unzureichend, und es stehen nahezu keine Parkplätze in Stadionnähe zur Verfügung. Zudem hat eine Untersuchung ergeben, dass ein Umbau des Stadions auf den heute üblichen Standard an der Schwarzwaldstraße mehr als 50 Millionen Euro kosten würde und unwirtschaftlich wäre, weil diese Investitionskosten bei lediglich 1000 Plätzen mehr als bisher nicht zu erwirtschaften sind.
Ein weiterer Grund: Das Spielfeld ist um mehrere Meter zu kurz und genügt heute nicht mehr den Vorschriften der DFL, weshalb der Sport-Club jährlich jeweils eine Ausnahmegenehmigung für seine Punktspiele benötigt. Deshalb sind sich der Gemeinderat, die Stadtverwaltung und der SC einig, dass nur ein neues Stadion an einem anderen Standort eine zukunftsfähige und wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein kann, wenn der SC gegenüber anderen Ligakonkurrenten wettbewerbsfähig bleiben will.
Dies hat der Gemeinderat am 11. Dezember 2012 mit großer Mehrheit beschlossen.

2. Weshalb wird der Flugplatz als möglicher Standort eines neuen Stadions untersucht?

Der Gemeinderat hat im Dezember 2012 festgelegt, dass über die beiden Standortvorschläge „Hirschmatten“ und „Hettlinger“ (siehe dazu auch 4.) hinaus auch die Option Flugplatz geprüft werden soll, und zwar der Bau eines Stadions mit und ohne Trainingsplätze und parallel mit einem neuen Eisstadion. Dabei sollten auch Standorte untersucht werden, die zu einer Schließung des Flugbetriebs führen würden, sowie solche, bei denen der Flugbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Aber die Stadt und der Sport-Club Freiburg kommen gemeinsam mit dem Gutachter Ernst & Young zu dem Ergebnis, dass der „Wolfswinkel“ südlich des Wolfsbucks und zwischen der Landebahn und den Erweiterungsflächen der Universität unter allen untersuchten Standorten der nach jetzigem Stand günstigste ist. Dort könnte ein neues Stadion mit bis zu 35.000 Zuscherplätzen plus Nebenflächen für Training gebaut werden, ohne dass der Motorflug -Flugbetrieb eingestellt werden müsste.
Ob diese vorläufige Einschätzung auch auf Dauer Bestand hat, das müssen die noch offenen Untersuchungen ergeben: Verkehrserschließung, Lärmbelastung, Klima und Naturschutz, Grundstücksfragen, Sicherheit des Flugbetriebs usw.. Deshalb kann es heute noch keine endgültige Festlegung auf den „Wolfswinkel“ als künftigen Standort eines neuen SC-Stadions geben.

3. Warum hat der Gemeinderat jetzt ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet?

Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle möglichen Standorte auf dem Flugplatz und in unmittelbarer Nachbarschaft, auch das Kleingartengelände „Hettlinger“ und einen Standort südlich der Messehallen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Ziel definiert, ein Stadion bauen zu wollen, was bisher nicht der Fall war.
Auf der Basis dieser Zielsetzung müssen jetzt – um Klarheit über die noch offenen Fragestellungen zu bekommen - erste fachlichen Untersuchungen durch externe Gutachter erfolgen, ohne die eine endgültige Entscheidung über den Standort nicht möglich ist. Weiter beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss die so genannte „Beteiligung“, in der sich andere Behörden, betroffene Firmen und Vereine am Flugplatz usw. zu den Planungen äußern können; die Ergebnisse müssen beim späteren Satzungsbeschluss berücksichtigt werden. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung ist Teil des Bebauungsplanverfahrens (siehe auch 10.)
Eine weitere Folge des Aufstellungsbeschlusses: Damit können zwei Baugesuche von Firmen bzw. Vereinen am Flugplatz vorerst zurückgestellt werden, die andernfalls ab Juni hätten entschieden werden müssen. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass durch genehmigte Bauvorhaben einzelne mögliche Standort-Optionen nicht bereits zunichte gemacht werden, ehe die Untersuchung abgeschlossen ist.

4. Hat die Stadt die Vorschläge „Hirschmatten“ im nördlichen Rieselfeld und „Hettlinger“ endgültig aufgegeben, oder besteht noch die Chance eines Stadions an dieser Stelle?
„Hirschmatten“ war einer von zunächst fünf Vorschlägen, die aus einem Suchverfahren des Büros „Albert Speer + Partner“ 2011 übrig geblieben waren. „Hirschmatten“ liegt in unmittelbarer Nähe des Areals „Dietenbach“, für das „Vorbereitende Untersuchungen“ für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zum Bau eines neuen Stadtteils eingeleitet sind. Die Fläche ist durch den Beschluss zu den „Vorbereitenden Untersuchungen“ damit so weitgehend gesichert, so dass dort keine nicht gewollten Entwicklungen eintreten können
Das Areal befindet sich überwiegend in privatem Eigentum und wäre nur auf dem Wege freiwilliger Verkäufe zu erwerben und deshalb mittelfristig kaum zu realisieren. Wegen der voraussichtlichen Konflikte zu einem möglichen neuen Stadtteil im nördlichen Rieselfeld wird diese Option zunächst nicht weiter verfolgt.
Das Kleingartengelände „Hettlinger“ an der Hermann-Mitsch-Straße neben dem Betriebshof St.Gabriel ist von dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans erfasst. „Hettlinger“ eignet sich grundsätzlich als Stadionstandort, allerdings mit der Einschränkung, dass die Grundstücksgröße nur für ein Stadion nicht aber für Trainingsplätze ausreicht.

5. Die Erfahrung im Freiburger Osten zeigt, dass es bei Bundesligaspielen regelmäßig zu großen Verkehrsproblemen mit langen Staus kommt. Wie will man die verkehrliche Erschließung bei einem Standort „Wolfswinkel“ in den Griff bekommen?
In einer Bundesligasaison gibt es 17 Heimspiele, einschließlich möglicher Freundschafts-, Pokal- oder Europaleague-Spiele insgesamt maximal 20 bis 25 Spieltermine.
Das Verkehrsgutachten ist ein Teil der Untersuchungen, die nun auf der Basis des Aufstellungsbeschlusses als Start in das Planungsverfahren an ein externes Fachbüro vergeben werden sollen. Die Stadt definiert jedoch bereits jetzt verschiedene Ziele, die damit erreicht werden sollen:
· Optimaler Anschluss per Stadtbahn (über einen Haltepunkt der künftigen Stadtbahn Messe an der Madisonallee) und per S-Bahn (Haltepunkt Messe der Breisacher Bahn). Das heißt: Der größte Teil der Stadionbesucher kann öffentliche Verkehrsmittel nutzen; der Weg von den Haltestellen zum Stadion führt nicht (wie bisher an der Schwarzwaldstraße) durch Wohnstraßen.
· Gute Erreichbarkeit per Fahrrad und auch zu Fuß für die Bewohner der angrenzenden Stadtteile
· Anfahrt per Auto entweder über die Madisonallee und von dort entlang der 11. Fakultät in Richtung Stadion und zu den Parkplätzen der Messe, oder über eine eigene Zufahrt von der Granadaallee (Mooswaldallee). Alle Zufahrtstraßen sind – im Unterschied zur Schwarzwaldstraße – vierspurig ausgebaut.
Es ist planerisches Ziel, die gesamte Verkehrsführung (einschließlich Fußgänger) so anzulegen, dass eine Belastung des westlich angrenzenden Stadtteils Mooswald und der übrigen Stadtteile wie Brühl-Beurbarung weitgehend ausgeschlossen wird.
Auch der Flugplatz selbst bleibt tabu: Aus Sicherheitsgründen müssen die Landebahn und die beidseitigen Sicherheitsstreifen für Stadionbesucher gesperrt bleiben; ebenso wird ein Überqueren der Landebahn nicht möglich (und auch nicht notwendig) sein.

6. Der Stadtteil Mooswald grenzt an das Flugplatzareal. Wie groß sind die Entfernungen zu einem möglichen Stadionstandort „Wolfswinkel“, und mit welchen Dimensionen ist für ein neues Stadion zu rechnen?
Die Stadt und der SC gehen für ein Stadion mit 30.000 bis zu 35.000 Zuschauerplätzen in zwei Rängen von folgenden Gebäudemaßen aus: Längsseite ca. 185 Meter, Schmalseite ca. 150 Meter, Höhe ca. 25 bis zu 30 Meter.
Wenn sich der „Wolfswinkel“ als Standort bestätigt, wird je nach genauer Lage des Stadions die Entfernung von der Mitte des Spielfelds bis zu den ersten Häusern im Mooswald zwischen 400 und 500 Metern betragen.
Zum Vergleich: Beim Mage-Solar-Stadion in der Schwarzwaldstraße beträgt der Abstand von der Südtribüne bis zu den nächstgelegenen Wohnhäusern 35 Meter, bzw. von der Mitte des Spielfelds gut 100 Meter.
Die Lärmbelastung wird sich gegenüber der heutigen Situation deutlich verbessern.. Die Fußgänger werden von den Stadtbahn-Haltestellen nicht durch Wohnquartiere geführt, und im Umfeld des Stadions liegen ausreichend Parkflächen, von denen der Zugang zum Stadion nicht durch bewohnte Gebiete führt. Ein neues Stadion wird – im Gegensatz zur heutigen Situation mit vier freistehenden Tribünen - in einer rundum geschlossenen Bauweise als „Schüssel“ mit zwei übereinander liegenden Zuschauerrängen gebaut, von denen aus der Lärm nach oben und nicht zu den Seiten entweicht.

7. Kollidiert ein möglicher Stadionstandort „Wolfswinkel“ mit den Bauplänen der Universität und der Fraunhofer-Institute?
Die Baufläche liegt auf einem Areal im überwiegend städtischen Eigentum. Unmittelbar westlich daran grenzen das 3. und 4. von vier Baufeldern für die Erweiterung der 11. Fakultät und der Fraunhofer-Institute im Eigentum des Landes. Für das 3. Baufeld gibt es konkrete Bauabsichten des Fraunhofer-Institus für Physikalische Messtechnik (IPM).
Auch wenn für das 4. Baufeld noch keine konkreten Pläne vorliegen (es soll demnächst für Freiland-Versuche der Biologischen Fakultät genutzt werden), will die Stadt die Erweiterungsflächen in ihrer Größe erhalten. Deshalb ist die Stadt im Gespräch mit dem Rektorat und dem Land sowie dem Fraunhofer-Institut mit dem Ziel, das 4. Baufeld eventuell leicht nach Westen in Richtung Breisacher Bahn zu verlagern, um genügend Raum zu gewinnen.

8. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Flugbetrieb und für die Betriebe und Vereine am Flugplatz?
Der Vorschlag „Wolfswinkel“ wird untersucht, weil er nach jetzigem Stand ein Nebeneinander von Fußball und Flugbetrieb möglich macht. Der Abstand von einem möglichen Stadion bis zur Mitte der Landebahn beträgt rund 180 Meter und ist damit nach derzeitiger Einschätzung weit genug für die vorgeschriebenen Sicherheitsstreifen entlang der Landebahn. Dazu muss noch die Luftverkehrsbehörde im Regierungspräsidium eingeschaltet und voraussichtlich ein Gutachten eingeholt werden.
Konsequenzen werden sich jedoch voraussichtlich für die Start- und Landebahn der Segelflieger neben der betonierten Landebahn ergeben. Nach jetzigem Stand wäre ein Segelflugbetrieb auf der jetzigen Bahn nicht mehr möglich, wenn das Stadion am Standort „Wolfswinkel“ gebaut wird. Deshalb wird mit den nun anstehenden Untersuchungen auch geprüft, ob eine Verlegung der Segelflugbahn näher zur Landebahn möglich ist, oder der Segelflugbetrieb verlagert werden muss. Das Ergebnis steht noch aus.

9. Wie gehen die Verfahren für den Bebauungsplan und die weiteren Planungen weiter?

Der Aufstellungsbeschluss definiert zunächst nur den Planungsraum möglicher Stadionstandorte auf dem und am Flugplatz und der Messe, also sowohl den Standort Hettlinger wie den Standort „Wolfswinkel“. Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans bedeutet deshalb noch keine verbindliche Festschreibung eines Standorts. Als nächste Schritte folgen nun die Fachuntersuchungen und Gutachten (Verkehr, Umwelt, Grundstücksfragen, Flugsicherheit, Lärmschutz usw.). Deren Ergebnisse fließen in die endgültige Beurteilung und damit in den Entwurf eines Bebauungsplans ein, in dem ein Stadionstandort endgültig festgelegt wird.
Parallel dazu werden alle Fachbehörden und beteiligten Stellen (zum Beispiel Regionalverband Südlicher Oberrhein, Regierungspräsidium, Universität, VAG, RVF, Naturschutz, Verkehrsbehörde, die Betriebe und Vereine am Flugplatz, usw.) angehört und können Stellung zu den Planungsabsichten nehmen. Ihre Stellungnahmen werden dem Gemeinderat später mit dem Vorschlag eines Stadionstandorts zum sogenannten „Offenlagebeschluss“ vorgelegt, auf den eine einmonatige Öffentlichkeitsbeteiligung folgt. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Einwände vorbringen.
Der letzte Schritt eines Bebauungsplanverfahren ist der Satzungsbeschluss, mit dem der Plan rechtskräftig wird, und mit dem ein Baurecht geschaffen ist – wegen der aufwändigen Verfahren wahrscheinlich erst 2015.

10. Welche Möglichkeiten der Information und Mitwirkung haben die Bürgerinnen und Bürger im Mooswald und den übrigen Stadtteilen in der Nähe des Flugplatzes?

Das Bebauungsplanverfahren sieht zu einem frühen Zeitpunkt eine Information der Bürgerschaft und für interessierte SC-Fans über die Planungsabsichten vor. Dazu findet ein Informations- und Diskussionsabend am Freitag, 7.Juni, (19 Uhr, Messe Konferenzraum 1 – 4) mit OB Dieter Salomon, Baubürgermeister Prof. Martin Haag und dem Vorstand des Sport-Clubs statt. Die Stadt und der Verein werden dort über den jetzigen Stand der Standortsuche, den Vorschlag „Wolfswinkel“ und die übrigen Standort-Vorschläge berichten und Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft aufnehmen.
Sobald die Ergebnisse die ersten Gutachten und Untersuchungen vorliegen, wird die Stadt auch darüber in weiteren Veranstaltungen informieren. Gelegenheit zu formellen Einwendungen besteht (siehe 9.) auch in der „Offenlage“ des Bebauungsplans.
Das Bürgermeisteramt beabsichtigt ein Dialogforum im weiteren Verfahren einzurichten. Dabei sollen Vertretungen der angrenzenden Stadtteile, die Universität, die Institute, die Messe, die IG Nord, der Flugplatz sowie die angrenzenden Betriebe informiert und mit einbezogen werden.