Stadtteilleitlinien (STELL)

Planzeichnung von Freiburg mit umrandeten STELL-Gebieten
Übersicht der Projektgebiete der Stadtteilleitlinien und der Stadtteilplanungen (Bild: Stadt Freiburg)

Die Stadtteilleitlinien (kurz: „STELL“) waren ab dem Jahr 2012 das Nachfolgeformat der Stadtteilentwicklungspläne, welche im Jahr 2008 für den Stadtteil Zähringen und im Jahr 2009 für den Stadtteil Haslach vom Gemeinderat beschlossen wurden. Anders als die Stadtteilentwicklungspläne konzentrierten sich die Stadtteilleitlinien auf die Kernfragen der städtebaulichen Entwicklung eines Stadtteils und dies über einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren. Eine Neuerung der Leitlinien war auch, dass das begleitendende Beteiligungsverfahren von dem im Stadtteil ansässigen Bürgerverein koordiniert und mit Unterstützung des Stadtplanungsamts Freiburg durchgeführt wurde.

Wie alle anderen informellen Stadtteilkonzepte auch, vermitteln die Stadtteilleitlinien zwischen den Planungsebenen der vorbereitenden (Flächennutzungsplan = gesamtstädtische Planung) und verbindlichen (Bebauungspläne = auf einem Teilbereich bezogene Planung) Bauleitplanung. Bei diesen formellen Planungen sind die Stadtteilleitlinien nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) als sogenannte Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen. Dies heißt, dass wenn die Stadtverwaltung von den Zielstellungen abweicht (bspw. auf Basis von veränderten Rahmenbedingungen), sie dies begründen muss. Darüber hinaus haben die Stadtteilleitlinien - da ihre Grundlage in einem Bürgerbeteiligungsverfahren liegt - auch für andere Planungen, wie bspw. Fachkonzepte und vertiefende Planungen für Teilbereiche eines Stadtteils, eine Relevanz.

Um die Umsetzung von kleineren Maßnahmen im Sinne der Stadtteilleitlinien zu beschleunigen, wurde vom Gemeinderat beschlossen für diese Stadtteile sogenannte „Umsetzungsfonds“ einzurichten. Für diese Fonds wurden vom Gemeinderat je Einwohner_in eines Stadtteils 5 Euro zur Verfügung gestellt. Die Besonderheit der Umsetzungsfonds war, dass die im Prozess engagierte Bürgerschaft selbst Projektideen entwickeln, vorschlagen und priorisieren konnte. Als Rahmenbedingungen musste aber berücksichtigt werden, dass die Projekte aus den STELL abzuleiten sind, dass sie der Bürgerschaft zugutekommen, keine Einzelinteressen unterstützen und mit den im jeweiligen Umsetzungsfonds maximal zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt werden können. Anschließend wurde in Abstimmung mit der Stadtverwaltung auf eine Realisierung hingearbeitet. Beispiele von umgesetzten Projekten sind die Machbarkeitsstudie zur Sanierung der „Stube“ in St. Georgen, ein neuer Bolzplatz an der Ferdinand-Weiß-Straße im Stadtteil Stühlinger, die Erneuerung des Grillplatzes am Moosweiher im Stadtteil Landwasser sowie Informationstafeln mit historischen Informationen an prägenden Gebäuden im Stadtteil Wiehre.

Die fünf Stadtteilleitlinien

Termine

Weitere Informationen

Die Vorhabenliste zeigt weitere wichtige Bauprojekte.

Kontakt

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Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014101
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BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014390
Fax +49 761 2014399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZB) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

Hier erhalten Sie Einsicht in Bebauungspläne.