Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr

Auf Basis der seit 1997 befristet und seit 2001 dauerhaft in der StVO eingeführten Möglichkeit, Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr zu öffnen, wurden in der Stadt Freiburg über 70% der rund 125 Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet. Von den für eine Öffnung geeigneten Straßen sind 93% für den Radverkehr freigegeben, der Rest folgt im Zuge von Umbaumaßnahmen. Prominente Beispiele für geöffnete Einbahnstraßen sind die Hildastraße und die Herrenstraße.

Generelle Ziele der Öffnung von Einbahnstraßen sind die Reduzierung von Lücken im Radverkehrsnetz, die Vermeidung von Radverkehr auf dem Gehweg mit den dadurch verbundenen Nachteilen für den Fußverkehr sowie die Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr. Denn Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Verkehrssicherheit durch die Legalisierung des Radfahrens gegen die Einbahnstraßenrichtung verbessert, da die Verkehrsteilnehmer stärker aufeinander Rücksicht nehmen und oft eine Verlagerung des Radverkehrs von benachbarten Hauptverkehrsstraßen erfolgt.

Damit das Fahren durch eine geöffnete Einbahnstraße sicher ist, ist gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer wichtig. Insbesondere sollte - vor allem in Kurven - strikt am rechten Fahrbahnrand gefahren werden. Auch bei einmündenden Straßen oder Grundstücksausfahrten sowie beim Ein- und Ausparken ist besondere Vorsicht geboten. Die allgemeinen Vorfahrtsregeln gelten auch in geöffneten Einbahnstraßen. Darüber hinaus gilt auch bei den geöffneten Einbahnstraßen in der Fußgängerzone besondere Rücksicht gegenüber Fußgängern, hier also bitte langsam fahren und ggf. absteigen.

Für die Öffnung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, u.a. höchstens Tempo 30, ausreichende Fahrbahnbreite und Übersichtlichkeit. So wurde beispielsweise in Günterstal die Dorfstraße freigegeben, weil diese Voraussetzungen erfüllt sind, die Kybfelsenstraße dagegen nicht. Hier erschien eine Freigabe wegen der durch das Gefälle höheren Geschwindigkeit sowie wegen der Unübersichtlichkeit und wegen des ungesichert neben der Fahrbahn verlaufenden Bächles nicht sicher genug.

In den letzten Jahren wurde das gesamte Stadtgebiet vom städtischen Garten- und Tiefbauamt unter Beteiligung der Polizei mit dem Ziel überprüft, weitere Einbahnstraßen für den Radverkehr zu öffnen. Die Überprüfung erfolgte Stadtteil für Stadtteil, damit in zusammenhängenden Gebieten auch eine weitestgehend einheitliche und nachvollziehbare Regelung geschaffen wird. Nachdem zuletzt die Einbahnstraßen der Altstadt überprüft und größtenteils freigegeben wurden, ist nun die Überprüfung abgeschlossen. Einige wenige Straßen werden noch in den nächsten Jahren im Zuge anstehender Baumaßnahmen geöffnet, dann sind in Freiburg alle geeigneten Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

Einen Übersichtsplan mit allen geöffneten Einbahnstraßen finden Sie hier. (2,181 MB)

Kontakt

Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Fax 0761 201-4699