Drei Fragen an...
Claire Désenfant, stellvertretende Vorsitzende des Migrant_innenbeirats


Ende April hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit den Beitritt zur europäischen Städteerklärung „Unsere Städte, unsere Stimmen“ beschlossen. Was es mit dieser Initiative für ein Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger außerhalb der EU auf sich hat, haben wir Claire Désenfant vom Migrant_innenbeirat gefragt.
1. Was ist das Ziel von „Unsere Städte, unsere Stimmen“?
Ziel der Initiative ist es, dass bei Kommunalwahlen alle Menschen wählen dürfen, die dauerhaft vor Ort leben – unabhängig von ihrer Herkunft und Staatsangehörigkeit. Wer sich legal und dauerhaft in Freiburg aufhält, hier arbeitet, Steuern und Rentenversicherungsbeiträge zahlt und sich für diese Stadt engagiert, der muss auch das Recht haben, zu wählen – auch ohne EU-Pass.
2. Gibt es andere Länder, in denen diese Möglichkeit bereits besteht?
Das ist bereits gelebte und unaufgeregte Praxis in 14 EU-Ländern, von Finnland über Ungarn bis Spanien, und das teilweise schon seit 1974. Selbstverständlich muss dieses Wahlrecht konform zur demokratischen Grundordnung sein. Folglich sind Bundestag und Bundesrat gefragt, das Anliegen zu prüfen und die hierfür notwendigen Gesetzesänderungen zu beschließen. In Baden-Württemberg haben übrigens schon Mannheim und Aalen diese Erklärung unterzeichnet; auch in Karlsruhe und Stuttgart zeichnet sich eine Unterstützung ab.
3. Im Gemeinderat hat das Thema eine sehr große Mehrheit gefunden. Hat Sie das überrascht?
Nein, nicht wirklich. Der Gemeinderat war bereits in der Vergangenheit sehr aufgeschlossen für dieses Thema. Trotzdem sind wir den Gemeinderatsmitgliedern, dem Oberbürgermeister und auch dem Ersten Bürgermeister sehr dankbar für die Unterstützung unseres Anliegens. In der Gemeinderatssitzung hat Ulrich von Kirchbach gesagt, dass jeder lange Weg mit einem ersten Schritt beginnt und ein solcher Beschluss Signalwirkung hat. Wir hoffen jetzt sehr, dass dieses Signal in Berlin gehört wird.
Dieser Artikel erscheint in der Amtsblattausgabe Nr. 834, am 26. Mai 2023.
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