7 Tage-Inzidenz über 50
Generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Seit Montag muss in der Freiburger Fußgängerzone wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. (Foto: Patrick Seeger/Stadt Freiburg). (Bildergalerie 1/2) Die Maskenpflicht gilt in der Fußgängerzone der Freiburger Innenstadt. (Grafik: Stadt Freiburg). (Bildergalerie 2/2)

Aufgrund der gestiegenen Inzidenz über 50 gilt seit Montag, 29. März, erneut eine generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone, wo nun durchgängig eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss.
Das Gesundheitsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt bis 18. April.
Die aktuelle Corona-Verordnung verlangt überall dort, wo ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Das gilt ab sofort auch für die Fußgängerzone, wo bislang eine Alltagsmaske genügte.
Sich selbst und andere schützen
Die Stadtverwaltung appelliert eindringlich, den Vorgaben zu folgen und durchweg einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz in der Freiburger Fußgängerzone zu tragen. Zum eigenen Schutz und dem Schutz der anderen. Verstöße gegen diese Vorgaben werden mit Bußgeldern durch den städtischen Vollzugsdienst sowie durch die Landespolizei konsequent geahndet.
Die Allgemeinverfügung regelt ferner weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Versammlungen in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen.
Sinnlose Verordnungen dienen nicht der Epidemie-Eindämmung
Die Verordnung des Tragens von Masken an der freien Luft im öffentlichen Raum ist, wenn ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann, sinnlos und basiert auf keinerlei wissenschaftlich-medizinischer Evidenz. Es ist bedauerlich, dass hier erneut Maßnahmen ergriffen werden, die einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten werden, und zeugt von keiner guten Beratung der Entscheidungsträger.
Prof. Dr. med. A. Schulze-Bonhage
Sinnlose Verordnungen dienen nicht der Epidemie-Eindämmung
Ich kann dem vorherigen Kommentar von Prof. Dr. med. A. Schulze-Bonhage nur zustimmen.
Des Weiteren wird man vor Ort ungenügend über die Maskenpflicht informiert und direkt abkassiert sofern man in der Innenstadt geparkt hat und sich in den öffentlichen Raum an der frischen Luft bewegt.
Abgesehen von der mangelhaften Verbreitung der Information ist wohl Trinken mit To-Go-Becher und Essen wie Eis erlaubt. D.h. die Masken darf unter dem Kinn getragen werden und Passanten werden nicht betraft.
Passanten die sich gerade Mal 3 Minuten in Freiburg aufhielten wurden sofort bestraft und abkassiert.
Polizei handelt aggressiv und pampig.
Gut gemacht.
Die Strafe, die wir nun vermutlich zahlen müssen, werden wir extra für euch als Stadt einsparen und umso mehr nicht mehr regional einkaufen. Ich hoffe die Stadt merkt das und das wir nicht die einzigen sein werden.
Absolut unnötig
Mit solchen Maßnahmen kann man sich den regionalen Einzelhandel nun vollkommen kaputt machen. Wir kommen erstmal nicht mehr nach Freiburg und bestellen stattdessen bei Amazon und co.!