Home Kultur und Freizeit Kulturamt Förderung von Projekten

Die Stadt Freiburg fördert seit 2009 Projekte der Kulturellen Bildung im Zuge des Innovationsfonds Kulturkonzept. Gefördert werden künstlerische Projekte, die unter professioneller Betreuung und Anleitung ästhetisch-gestalterische und künstlerische Betätigungen und Erfahrungen von künstlerischen Laien ins Zentrum stellen. Förderungswürdig sind Kooperationsprojekte, insbesondere von Kunst- und Kulturschaffenden bzw. Kultureinrichtungen mit anderen Einrichtungen und Gruppen aus den Bereichen Bildung, Jugend oder Soziales. Projekte, die Strukturen für längerfristige Kooperationen entwickeln und kulturelle Teilhabe ermöglichen, werden besonders berücksichtigt. Antragsberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende sowie Kunst- und Kultureinrichtungen mit zentralem Wirkungsort in Freiburg.

Fördermittel

  • Innovationsfonds Kulturkonzept: 41.000.- € p.a.
  • Sonstige Projektzuschüsse (inkl. Zusatzmittel Inklusion): 11.000.- € p.a.

Vergabe

Im Förderbereich Kulturelle Bildung orientiert sich die Entscheidung des Kulturamtes an Richtlinien bzw. Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat. Zudem wird das dem Kulturamt zur Verfügung gestellte Budgets des Innovationsfonds Kulturkonzept mit Hilfe einer externen Jury vergeben:

  • Hartmut Allgaier,  Leiter Freiburger Bildungsmanagement
  • Michael Kaiser, Leiter Junges Theater Freiburg
  • Prof. Dr. Silke Schmid, Leiterin Institut für Musik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
  • Für das Kulturamt: Mario Willersinn
    Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern können über Mario Willersinn angefragt werden

Über die sonstigen Projektzuschüsse entscheidet das Kulturamt direkt. Darin enthalten sind "Zusatzmittel Inklusion"  (8.000.- €), die allen Förderbereichen offenstehen: Für einen etwaigen Mehraufwand im Bereich Inklusion können Projekte in allen Förderbereichen zusätzliche komplementäre Fördermittel erhalten. Der Mehraufwand ist im Zuschussantrag und Finanzplan nachvollziehbar auszuweisen. Diese zusätzliche Förderung setzt einen Förderzuschuss des Projekts in einem der Förderbereiche voraus.

Fristen

  • 20. Oktober 2023 (Innovationsfonds Kulturkonzept)

Sie können nur Projekte einreichen, die zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2024 beginnen.

Bitte senden Sie fünf Exemplare Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Formulare

1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter_innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen: