Sitzung vom 13. November 2018

Aktuelles aus dem Gemeinderat

Digitalisierung als Chefsache, Schutz für Insekten und Vögel, neuer Leiter beim Amt für öffentliche Ordnung: Das und mehr hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Ausgiebig debattiert wurde auch über die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gremiums.

1 Amt für Digitalisierung direkt beim Oberbürgermeister

Die Stadt erhält ein neues Amt für Digitalisierung, wie der Gemeinderat einstimmig und ohne Diskussion entschieden hat. Digitalisierungsbeauftragter und Amtsleiter wird Bernd Mutter, bisheriger Leiter des Amts für Bürgerservice und Informationsverarbeitung. Die ihm bisher unterstehenden Stabsstelle für Digitalisierung und städtische IT bilden das neue Amt, das ab Januar 2019 im Dezernat des Oberbürgermeisters Martin Horn liegt. Im Gegenzug wandern Bürgerberatung und die Beratung unter der Behördenrufnummer 115 wegen der thematischen Nähe zum Bürgerservice zum April 2019 in das neu benannte Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement unter Bürgermeister Stefan Breiter.

Das Amt für Digitalisierung soll diesem Politik- und Themenfeld die nötige Durchschlagskraft verleihen. Es wird folgende Aufgaben haben:

  • Beratung der Verwaltung in sämtlichen Digitalisierungsfragen
  • Erarbeitung einer digitalen Strategie
  • Koordination digitaler Aktivitäten und Unterstützung der Fachbereiche
  • Ansprechpartner und Kümmerer
  • Vernetzung mit Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung
  • öffentliche digitale Infrastruktur weiterentwickeln
  • Zusammenarbeit mit Bereich Verwaltungsmodernisierung
  • Teilprojektsteuerung für die Digitalisierung der Schulen

2 Ehrenamt wird besser entlohnt

In der gestrigen Sitzung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die neue Satzung für die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit in Freiburg, nachdem zuvor ein Antrag der Fraktion der GRÜNEN auf Vertagung des Themas auf die erste Sitzung des neuen Gemeinderats mehrheitlich abgelehnt wurde. Zentral in der Debatte im Gemeinderat war, dass sich die Aufwandsentschädigung für Stadträte und Stadträtinnen ab dem 1. August 2019 für die nächste Amtszeit des – nach der Kommunalwahl im Mai neu gewählten - Gemeinderats von monatlich 850 Euro auf 1150 Euro erhöht. Dies begründete die Vorlage mit dem in den letzten Jahren stetig höher gewordenen Zeitaufwand, der mit dem Amt einhergehe. Außerdem müsse der Gemeinderat ein Abbild der Stadtgesellschaft sein: Jede soziale Gruppe solle repräsentiert werden. Dies dürfe nicht daran scheitern, dass manche aus finanziellen Gründen eine ehrenamtliche Tätigkeit ablehnen müssen, so die Fraktionen. Auch bei Fraktionsvorsitzenden, stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, bei anderen ehrenamtlich tätigen Einwohnern, Ortschaftsräten und Ortsvorstehern erhöht sich mit der neuen Satzung die Aufwandsentschädigung.

Die neue Satzung sieht außerdem vor, den Stadträt_innen keine übertragbare Regio-Jahreskarte mehr zu stellen, sondern stattdessen eine Fahrtkostenpauschale von 60 Euro monatlich. Damit soll jedes Verkehrsmittel gleichrangig berücksichtigt werden.

Zwei interfraktionelle Anträge zur Vorlage hat der Gemeinderat ebenfalls beschlossen. Ein Prüfantrag von SPD und JPG-Fraktion sieht vor, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sommerpause einen Vorschlag macht, wie die kostenfreien Parkplätze für Stadträte im Innenhof des Rathauses abgeschafft werden können. Begründet haben die Fraktionen ihren Antrag damit, dass in Zukunft die neue Fahrtkostenpauschale dazu benutzt werden kann, um Parkgebühren zu bezahlen. Ein weiterer Antrag von SPD, JPG und UL beantragte außerdem, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige alle 5 Jahre überprüft und angepasst werden soll. Und das immer mehr als ein halbes Jahr vor der Kommunalwahl, da die neu gewählten Stadträt_innen den Arbeitsaufwand und die angemessene Höhe der Entschädigung am Anfang ihrer Amtszeit nur bedingt einschätzen können, so die Fraktionen. Dem schlossen sich die anderen Mitglieder des Gemeinderats mehrheitlich an.

3 Tierkörperbeseitigung wird neu organisiert

Städte und Landkreise in Baden Württemberg sind gesetzlich dazu verpflichtet, verendete oder totgeborene Tiere sowie Schlachtabfälle schnell und unschädlich zu beseitigen. Damit sollen Seuchen und weitere Gefährdungen vermieden und der Gesundheits- und Umweltschutz sichergestellt werden. In den eigens dazu eingerichteten Verarbeitungsbetrieben werden die Kadaver entsorgt oder zu Tiermehl, Dünger und Brennstoff weiterverarbeitet.

Auch der Stadt Freiburg ist die Tierkörperbeseitigung als weisungsfreie Pflichtaufgabe übertragen, die sie als Mitglied im „Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd Baden-Württemberg (ZTN)“ in Kooperation mit anderen Kommunen erfüllt. Aufgrund interner Umstrukturierungen innerhalb des Verbandes muss die Stadt zum 1. Januar 2019 formal eine neue Mitgliedschaft beantragen – das Votum dafür hat sie heute einstimmig und ohne Diskussion vom Gemeinderat erhalten.

4 Stadt und Gemeinderat wollen Artenschutz stärken

Laut einer Studie des Entomologischen Vereins Krefeld sank die Gesamtbiomasse der Insektenpopulationen in Deutschland zwischen 1989 und 2015 um 75 Prozent. Der Rückgang von Fluginsekten, darunter auch Wildbienen und Hummeln, hat direkte Auswirkung auf die Agrarwirtschaft und andere Lebensbereiche, denn die Insekten sind für die Pflanzenbestäubung von großer Bedeutung. Mit Bezug auf diese Studie hatte die Grünen-Fraktion im Oktober vergangenen Jahres einen Sachstandsbericht zum Thema Artenschutz eingefordert. In der Sitzung des Gemeinderats legte das Umweltschutzamt nun eine Drucksache vor, die die aktuelle Situation der Tier- und Pflanzenarten in Freiburg detailliert beschreibt und ein Bündel an Einzelvorhaben formuliert, um gegen den weiteren Verlust an Biodiversität im Stadtgebiet vorzugehen. Denn verschiedene Gutachten können auch für Freiburg rückläufige Bestandszahlen bei Tagfaltern, Libellen und Heuschrecken bestätigen. Auch früher häufige Vogelarten wie Grauammer oder Zippammer, sind im Stadtkreis verschwunden. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge sind die schwindende Strukturvielfalt der Landschaft und der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide für diese Entwicklung hauptverantwortlich.

In der Drucksache schlägt die Verwaltung unter anderem vor, das Grünlandgebiet Schangen-Dierloch bei Hochdorf als Naturschutzgebiet auszuweisen, den Pestizideinsatz auf städtischen Landwirtschaftsflächen über Prämien zu reduzieren, Gewässerrandstreifen und Waldränder aufzuwerten, Blühstreifen aus regionalem Saatgut anzulegen und vieles andere mehr. Auch bei den anstehenden Haushaltsberatungen soll dem Thema größere Beachtung geschenkt werden. Bereits seit den 80er Jahren hat die Stadt Anstrengungen unternommen, den Arten- und Biotopverlust zu stoppen, wie Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik betonte. So wurden mehrere Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete eingerichtet, die Waldbewirtschaftung umgestellt sowie Fließgewässer und Offenlandflächen gepflegt. Dies konnte allerdings nicht verhindern, dass auf der Gemarkung Freiflächen stark zurückgegangen sind.

Während die Vorschläge der Verwaltung im Gemeinderat einhellig Zuspruch fanden, entzündete sich eine kontroverse Debatte über Ergänzungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese hatte gefordert, landwirtschaftliche Flächen nur noch an zertifizierte Biobetriebe zu verpachten und bestehende Pächter bis 2023 zu einem Umstieg auf pestizidfreie Bewirtschaftung zu verpflichten. Fraktionschefin Maria Viethen (Grüne) appellierte nun an das Ratsgremium, einen festen Fahrplan für den Pestizidausstieg anzupeilen. Der dramatische Artenverlust zeige, dass die Politik und die Landwirtschaft versagt haben. Für die CDU beklagte Bernhard Schätzle den „konfrontativen Ton“ der Grünen, der einen „Scherbenhaufen“ verursacht habe. Walter Krögner (SPD) schilderte die schwierige Situation der Landwirtschaft. Jahrzehntelang habe man für Pestizideinsatz geworben und nun sei der „Kulturwandel“ nicht über Nacht zu vollziehen. Statt Sanktionen zu planen müsse man die Landwirte „mitnehmen“. Auch die übrigen Fraktionen und Gruppierungen sprachen sich gegen Vertragsstrafen und die Grünen-Anträge aus. Alle Fraktionen lobten aber einmütig die Verwaltungsvorschläge und die Vorbereitungsarbeit des Umweltschutzamtes.

5 Jahresabschluss 2015

Einstimmig und ohne Diskussion hat der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2015 festgestellt.  Dieser Jahresabschluss ist der erste seit Einführung der sogenannten Doppik, einer Art doppelten Buchführung für den Haushalt von Kommunen.  Den Jahresabschluss muss die Kommune für jedes Jahr vorlegen. Er gibt einen Überblick über das Ergebnis (z.B. Überschuss durch hohe Steuereinnahmen), die Finanzrechnung (wie viel Geld steht der Stadt zur Verfügung) und die finanzielle Gesamtsituation (z.B. Höhe der Schulden) auf.

6 Münstermarkt: Zu wenig Wurst für zu viele Menschen

Wortwörtlich um die Wurst ging es im Gemeinderat bei der Neufassung der Richtlinien zum Münstermarkt. Denn seit diesem Sommer boten auf dem Münsterplatz nur noch vier von sechs Ständen ihre Wurst an, ein Stand hat sein Geschäft aufgegeben, einem anderen wurde das Gewerbe untersagt. So gibt es derzeit zu Spitzenzeiten lange Schlangen an den verbleibenden drei Imbissen an der Nordseite. Für die künftige Ausschreibung der Standplätze hat der Gemeinderat nun einstimmig die Richtlinien angepasst. Analog zur Standplatzvergabe beim Weihnachtsmarkt wird in Zukunft eine Bewertungskommission bestehend aus Stadtverwaltung und Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH und Co. KG (FWTM) über die Zulassung entscheiden und einen Vorschlag vorbereiten, der dann dem zuständigen Dezernenten zur Freigabe vorgelegt wird.

7 Wettbüros müssen Steuern an die Stadt zahlen

Wettbüros müssen künftig Steuern an die Stadt zahlen, wie der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen einstimmig beschlossen hat.  Die Steuer gab es seit 2013, ihre Erhebung wurde aber seit 2016 ausgesetzt, weil rechtlich unklar war, ob die Steuer nach der Fläche der Büros berechnet werden darf. Nun wurde gerichtlich entschieden, dass eine Wettbürosteuer legal ist. Maßstab für die Besteuerung ist der Wetteinsatz, nicht wie ursprünglich geplant die Fläche der Wettbüros.

8 Mietspiegel wird fortgeschrieben

Der aktualisierte Mietspiegel für Freiburg wird im Januar 2019 erscheinen. In seiner letzten Sitzung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, dass der Mietspiegel analog zum Preisindex der allgemeinen Lebenskosten aktualisiert wird. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Mietspiegel alle zwei Jahre der Marktentwicklung angepasst werden müssen – entweder über den Preisindex oder ein Stichprobenverfahren. Bei der nächsten Aktualisierung soll wieder eine Stichprobe genommen werden. Der vom statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex stieg zwischen Juni 2016 und Juni 2018 um 3,7 Prozent und wird nun auch auf die Mietpreise übertragen. Dies entspricht einem Preisanstieg gegenüber dem letzten Mietspiegel um 31 Cent je Quadratmeter Wohnfläche.

Wie bei jeder Mietspiegeldebatte entspann sich im Gemeinderat auch am vergangenen Dienstag wieder eine Diskussion, ob der Mietspiegel eher die mietpreisedämpfend oder -beschleunigend wirkt. Allseits bemängelt wurde, dass in die Berechnung nur Mietabschlüsse der letzten vier Jahre eingehen – Altverträge werden nicht berücksichtigt. Dies ist allerdings im Gesetz verbindlich geregelt.  Einig waren sich die Gemeinderäte darin, dass der Mietspiegel nun kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll – als PDF-Datei online und als Printversion im Amtsblatt, die voraussichtlich am 18. Januar erscheinen wird.

9 Neuer Wald als Ausgleich für Rheintalbahn

Einhellig zugestimmt haben die Rätinnen und Räte den Plänen, wo als Ersatz für die Gleise 3 + 4 der Rheintalbahn Flächen aufgeforstet werden können. Für die Baumaßnahmen wird Wald gerodet werden müssen. 2003 hat sich der Gemeinderat  verpflichtet, für die wegfallenden Waldflächen Ersatz zu schaffen. Zwei Flächen werden nun aufgeforstet: Zähringer Neumatte und ein Grundstück bei Sasbach am Kaiserstuhl.

10 Flächennutzungsplan 2040

Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat das Vorgehen für den neuen Flächennutzungsplan 2040. Darin enthalten ist der Landschaftsplan, damit neben dem Flächenbedarf auch Landschaft und Natur  berücksichtigt werden. Einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen ist sehr aufwendig und dauert mehrere Jahre. Der Plan wird wie der Perspektivplan unter dem Motto "Die Stadt weiterentwickeln - Freiburg bleiben!" stehen und soll die Bürgerschaft breit beteiligen. Die Phasen sind:

  • Vorbereitungsphase (bereits angelaufen)
  • Phase 1: Zukunftsforen 2040 (ab  März 2019)
  • Phase 2: Kriterien- und Flächendiskussion (2020)
  • Phase 3: Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

Hintergrund: Wozu ein Flächennutzungsplan?

Der einzelne Mensch und die Stadtgesellschaft haben viele Bedürfnisse: Wohnen, Gewerbe, Mobilität, Sport... Wie erhalten diese Themen auf den Freiburger Flächen einen angemessenen Platz? Welche Veränderungen müssen aktiv gesteuert werden, um die Lebensqualität und das soziale Gleichgewicht in der Stadt zu erhalten? Wie kann das Bedürfnis nach Raum gedeckt werden und dabei das Gleichgewicht mit der Natur erhalten werden? Für diese Fragen soll der Flächennutzungsplan Antworten finden.

11 + 12 Satzungen sollen Quartiere schützen - mit Waldsee wird begonnen

Damit der hohe Druck auf den Wohnungsmarkt nicht dazu führt, dass in stadtbildprägenden Quartieren Häuser abgerissen und durch überdimensionierte Neubauten ersetzt werden, kann die Stadt künftig die Instrumente Erhaltungs- und Gestaltungssatzung nutzen. Das hat der Gemeinderat einstimmig mit Enthaltungen beschlossen. Begonnen wird damit im Stadtteil Waldsee. Ziel ist es, trotz des Wachstums der Stadt die Identität und Verwurzelung im Quartier zu erhalten und zu stärken.

13 Neue Wohnbauflächen in Zähringens Norden

Der Teilbebauungsplan Zähringen-Nord geht in die Offenlage, das hat der Gemeinderat einstimmig und ohne Diskussion beschlossen.

Zentrales Ziel der Planungen ist es, die aktuell anderweitig genutzten Flächen zwischen der Gundelfinger Straße und der Güterbahntrasse in ein Wohngebiet umzuwandeln. Das angrenzende Gewerbegebiet Längenloh-Süd wurde in die Planung miteinbezogen, um im gleichen Zug die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in diesem Gebiet auszuschließen. Im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sollen zum einen die ohnehin knappen Gewerbeflächen für klein- und mittelständische Gewerbebetriebe zur Verfügung stehen. Zum anderen soll keine Konkurrenz entstehen zum bestehenden Zentrum in Zähringen, das mit seinem Einzelhandelsangebot die Grund- und Nahversorgung der Bewohner_innen im Stadtteil in ihrem direkten Umfeld gewährleistet.

14 Veränderungssperre für Brühl-Beurbarung

Im Stadtteil Brühl-Beurbarung soll zusätzlicher Wohnraum entstehen. Dazu wird im Bereich zwischen der Friedhofstraße, der Konradin-Kreutzer-Straße, dem Tennenbacher Platz und der Tennenbacher Straße nachverdichtet, einzelne Gebäude werden aufgestockt. Der  Schwerpunkt liegt dabei auf den Grundstücken an der Tennenbacher Straße und dem halbkreisförmigen Platz gegenüber dem Eingang des Hauptfriedhofs. Die Entwicklung wird über ein städtebauliches Gesamtkonzept gesteuert.

Vorgesehen ist eine verträgliche Innenentwicklung zu Wohnzwecken, die der vorhandenen Gebietsstruktur gerecht wird. Die entsprechenden Planungen wurden bereits vom Gemeinderat gebilligt und auch vom Gestaltungsbeirat befürwortet, die Offenlage erfolgte im Frühjahr 2017. Um das vorgesehene städtebauliche Konzept während des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu sichern, hat der Gemeinderat sich einstimmig bei einer Enthaltung erneut für eine Veränderungssperre ausgesprochen. Sie ist ein Jahr lang gültig. So lange sie in Kraft ist, dürfen keine weiteren Baumaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplans genehmigt werden.

15 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Dietenbach

Der Punkt wurde abgesetzt.

16 Neubebauung in der Belchenstraße in Haslach

Für eine Neubebauung in der Belchenstraße im Rahmen des Sanierungsverfahrens "Soziale Stadt Haslach Südost"  überträgt die Stadt der Freiburger Stadtbau (FSB) die Ordnungsmaßnahmen. Diese im Vorfeld notwendigen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Umzug der Mieter_innen, das Freiräumen des Grundstücks oder die Verlegung von Leitungen sind grundsätzlich Aufgabe der Stadt. Einstimmig und ohne Diskussion beschloss der Gemeinderat nun die Übertragung an die FSB, welche die anfallenden Kosten dann aus dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" erstattet bekommt.

17 Neubau Staudinger Schule im Eigenbetrieb

Die Staudinger Schule und das Rathaus im Stühlinger sind künftig Aufgaben des Eigenbetriebs "Neubau Verwaltungszentrum und Staudinger-Gesamtschule", dessen neuen Namen der Gemeinderat einstimmig und ohne Diskussion beschlossen hat. Der bisherige Name des Eigenbetriebs war "Neubau Verwaltungszentrum". Der Neubau Staudinger Schule soll im Eigenbetrieb laufen (so beschlossen im Oktober), weil sich verschieden Vorteile ergeben können: So kann der Eigenbetrieb Darlehen aufnehmen und muss dafür nicht die Bereitstellung von Geld im Haushalt abwarten. Damit können auch die derzeit sehr günstigen Zinsen ausgenutzt werden. Auch wird der Kernhaushalt dann erst über die Miete belastet, und zwar gleichmäßig; damit müssen im Haushalt nicht auf einen Schlag alle Kosten gestemmt werden, sondern über viele Jahre verteilt.

Neuer Leiter für das Amt für öffentliche Ordnung

Der Gemeinderat hat Rene Funk zum neuen Leiter des Amts für öffentliche Ordnung gewählt. Der 43-jährige promovierte Jurist hatte sich auf die Ausschreibung für die Nachfolge von Walter Rubsamen beworben, der zum 28. Februar 2019 in den Ruhestand gehen wird. Funk ist momentan als Rechtsberater und Wehrdisziplinaranwalt bei der Bundeswehr tätig. Zuvor war er mehrere Jahre Referatsleiter im Bereich der öffentlichen Sicherheit beim Zollkriminalamt sowie im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Von 2012 bis 2015 leitete er das Brüsseler Verbindungsbüro bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU. Studiert hat Funk in Gießen und Wien.

Anträge der Fraktionen

Der Gemeinderat nahm einen Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweitung des Vollzugsdienstes auf und wird diesen aufbereiten. Er wird dann voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres in den Gremien behandelt. Einen interfraktionellen Antrag zu dem Thema „Situation intersexueller Menschen in Freiburg“ wird die Verwaltung ebenfalls aufnehmen und im neuen Jahr in die Gremien bringen.

Veröffentlicht am 14. November 2018
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