Behördenwegweiser
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Abweichende Büroadresse: Auf der Zinnen 1 (2. OG im Karlsbau), 79098 Freiburg
Beschreibung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist zuständig für alle, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftat zwischen 14 und 20 Jahre alt waren und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Die Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren im gesamten Verfahren ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.
Fragen und Antworten zur Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Die Einleitung eines Strafverfahrens ist für die Betroffenen oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden:
- Ist noch etwas zu retten?
- Was kommt auf mich zu?
- Wie geht es weiter?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Die Antworten auf die Fragen haben wir; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren.
Information zur Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS):
Die JuHiS arbeitet auf den gesetzlichen Grundlagen des § 52 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz) und§ 38 JGG (Jugendgerichtshilfe).
Wir bieten Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre),
gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sowie ggf. den Eltern unsere Unter-stützung an. Wir begleiten Sie im gesamten Strafverfahren und arbeiten in Koopera-tion mit, aber unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Wir finden gemeinsam eine Lösung ...
Wir bieten an ...
- INFORMATION über den Ablauf des Strafverfahrens
- BERATUNG über Möglichkeiten und Leistungen der Jugendhilfe sowie anderer sozialer Angebote
- (Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich, Suchtberatung ... )
- BEGLEITUNG vor, während und nach der Gerichtsverhandlung
- VERMITTLUNG von Einsatzstellen zur Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden
Das Angebot der JuHiS ist freiwillig!
Sie können sich gerne telefonisch vorab informieren oder einen Gesprächstermin vereinbaren.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Übergeordnete Dienststellen
Persönlicher Kontakt
Sachgebietsleitung
JuHiS II - Altstadt, Neuburg, Herdern, Zähringen
JuHiS I – Weingarten, St. Georgen Nord
JuHiS III – Brühl-Güterbahnhof, Waldsee, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Oberau, Wiehre, Günterstal
JuHiS IV – Haslach, Vauban
JuHiS V – Stühlinger, Mooswald, Betzenhausen, Landwasser, Lehen, Brühl-Industriegebiet, Brühl Beurbarung, St. Georgen Süd
JuHiS VI – Rieselfeld, Mundenhof, Hochdorf, Munzingen, Tiengen, Opfingen, Waltershofen
Vermittlung/Überwachung von Arbeitsweisungen und -auflagen
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
VAG: Linien 4, 5 und 27 Haltestelle "Europaplatz"