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Leistungen

Zuschüsse für die Pflege und Unterhaltung von Sportanlagen beantragen

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse für die Pflege und Unterhaltung von Sportanlagen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 5 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Die Sportanlage muss im Eigentum des antragstellenden Vereins sein bzw. der antragstellende Verein hat einen langfristen Mietvertrag.

Die Sportanlage muss im Stadtgebiet liegen. Sollte aus standortbedingten Gründen die Sportanlage außerhalb des Stadtgebietes liegen, muss aus dem Vereinsnamen eindeutig die Zugehörigkeit zu Freiburg hervorgehen.

Die Mehrheit der Vereinsmitglieder müssen Bürger_innen der Stadt Freiburg sein.

Die Sportanlage muss den Wettkampfbestimmungen entsprechen und sich in einem betriebssicheren Zustand befinden.

Die Sportanlage muss wöchentlich für mindestens 15 Nachmittagsstunden für den Schulsport und im Bedarfsfall nach besonderer Vereinbarung auch anderen Sportvereinen zur Verfügung stehen.

Die Sportanlage muss mindestens 6 Monate im Kalenderjahr für Sportzwecke genutzt werden.

Verfahrensablauf

Das Sportreferat übersendet zu Beginn des Jahres den Vereinen ein Datenblatt mit den gespeicherten Daten der jeweiligen Sportanlage. Die Vereine stellen mit Rücksendung dieses Datenblattes an das Sportreferat den Zuschussantrag.

Fristen

Der Antrag muss innerhalb des Kalenderjahres gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Rücksendung des Datenblattes.

Kosten

-

Bearbeitungsdauer

Der Antrag muss innerhalb des Kalenderjahres gestellt werden.

Hinweise

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars bestätigt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 14.04.2021 freigegeben.