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Leistungen

Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern

Deutsche Staatsangehörige müssen ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt.

Tipp: Lassen Sie den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern.

Voraussetzungen

Sie müssen sich bereits in Freiburg angemeldet haben.

Verfahrensablauf

Für die Aktualisierung Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich bei der zuständigen Passbehörde vorsprechen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, kann auch eine andere Person mit Vollmacht die Wohnortänderung vornehmen lassen.

Wenden Sie sich dazu an:

  • Bei Umzug in eine andere Gemeinde:
    • die neue Passbehörde
  • Bei Wegzug ins Ausland:
    • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich auf-halten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
    • in Deutschland: bei der Abmeldung oder die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

Fristen

schnellstmöglich

Erforderliche Unterlagen

Reisepass

Kosten

keine

Hinweise

Tipp:
Lassen Sie den Wohnort im Reisepass (und in allen anderen Ausweisdokumenten) gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern.

Lassen Sie Ihren Reisepass nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zum Reisepass und wie Sie ihn beantragen, finden Sie unter:

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 17.08.2021 freigegeben.