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Leistungen

Recyclinghöfe

  • Recyclinghof St. Gabriel, Einfahrt Liebigstraße
  • Recyclinghof Carl-Mez-Str. 50, Haslach
  • Recyclinghof Schnaitweg 7, Littenweiler

Voraussetzungen

Der Abfall kommt aus dem Stadtgebiet.

Verfahrensablauf

Was wird angenommen?

  • Altkleider und –schuhe
  • Altpapier, Kartonagen
  • Altreifen (gegen Gebühr)
  • Aluminium, Bauschutt (mengenbegrenzt)
  • CD´s, Elektrogeräte
  • Flaschenkorken, Holz (unbehandelt), Laminat (max. 20 m²), Spanplatten
  • Kunststoffe
  • Matratzen
  • Metalle
  • gut erhaltene Möbel
  • Restabfälle (gegen Gebühr)
  • Schadstoffe
  • Schnittgut
  • Styropor
  • Teppiche und Teppichböden (max. 20 m²)

 
Was wird nicht angenommen?

  • Auto- und Motorradteile
  • Ölöfen
  • Fenster
  • behandelte oder imprägnierte Hölzer
  • Wand- und Deckenverkleidungen
  • Türen


Die Stadt Freiburg stellt allen Freiburger Haushalten dieses breite Annahmespektrum für Abfälle, die im Haushalt anfallen, auf 3 Recyclinghöfen grundsätzlich kostenlos zur Verfügung. Für Bauschutt beispielsweise müssen wir jedoch, da dieser nicht üblicherweise anfällt, Gebühren erheben. Die Recyclinghöfe sind über das Stadtgebiet verteilt.

  • Recyclinghof St. Gabriel, Einfahrt Liebigstraße
  • Recyclinghof Carl-Mez-Str. 50, Haslach
  • Recyclinghof Schnaitweg 7, Littenweiler


Die Öffnungszeiten und konkreteres zur Annahme und Gebührenhöhe finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Gebührenbescheid.

Kosten

 Keine

Hinweise

Hinweise:

  • Jeden Montag werden auf dem Recyclinghof St. Gabriel gut erhaltene, gebrauchte Gegenstände gegen geringes Entgelt abgegeben (Warenbörse).
  • Mit Ihrer Sperrmüllkarte können Sie ihre sperrigen Abfälle auch selbst zur Umschlagstation bringen.
  • Erdaushub und Straßenaufbruch können bis zu einer Menge von einer Anhängergröße von 2 Tonnen gegen Gebühr zur Umschlagstation gebracht werden. Größere Mengen müssen zur Erdaushubdeponie nach Bollschweil, Baureststoffdeponie Merdingen oder die Deponie Kahlenberg in Ringsheim gebracht werden. Bitte beachten Sie dabei folgende Informationen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 25.03.2021 freigegeben.