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Leistungen

Personalausweis - Adresse ändern lassen

Als Deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises.

Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat wird 

  • die Adressänderung ebenfalls mittels Aufkleber kenntlich gemacht und
  • die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.

Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

Voraussetzungen

Sie müssen sich schon in Freiburg umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde vorsprechen. Wenden Sie sich an

  • die bisherige Personalausweisbehörde
    • bei Umzug innerhalb Freiburgs und
    • bei Wegzug ins Ausland,
  • die neue Personalausweisbehörde
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

Fristen

schnellst möglich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

sofort

Hinweise

Tipp:
Lassen Sie den Wohnort im Personalausweis (und in allen anderen Ausweisdokumenten) gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern.

Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 05.05.2022 freigegeben.