Leistungen
Mitarbeiter mit Schwerbehinderung kündigen
Schwerbehinderte Menschen haben einen zusätzlichen Schutz vor Kündigung.
Sie als Arbeitgeber benötigen vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes.
Achtung: Dieser besondere Kündigungsschutz gilt nicht während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses.
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gilt er nur, wenn Sie das Arbeitsverhältnis vor Fristablauf beenden möchten.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: