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Leistungen

Bewilligung von Ehrenpreisen und Ehrengaben beantragen

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Bewilligung von Ehrenpreisen und Ehrengaben.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 5 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürgerinnen und Bürgern unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Es muss sich um eine herausragende Sportveranstaltung in Freiburg und um einen repräsentativen Anlass handeln.

Verfahrensablauf

Der antragstellende Verein stellt frühzeitig einen formlosen Antrag an das Sportreferat.

Erforderliche Unterlagen

s. Voraussetzung

Kosten

Voraussetzung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat diesen am 07.04.2021 freigegeben.