Leistungen
Ausnahmegenehmigung zum Parken für Ärzte in Rufbereitschaft
Onlineantrag und Formulare
Parkerleichterung für Ärzte
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Sie sind im Ärzteverzeichnis der Ärztekammer Freiburg eingetragen.
- Es handelt sich nicht um einen privaten Stellplatz.
- Sie werden häufig aus der Praxis abgerufen.
Verfahrensablauf
- Es muss ein Antrag auf Parkerleichterung für Ärzte gestellt werden.
- Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt anhand der vorgelegten Unterlagen.
- Es wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder abgelehnt.
Fristen
Die Genehmigung wird für ein Jahr ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Eintragung im Ärzteverzeichnis
- Verbindliche Nachweise über
- die Art der Notfälle, die außerhalb der Praxis stattfinden
- die Anzahl der Notfälle, in der die Praxis verlassen wird (täglich, wöchentlich, monatlich)
Kosten
Es fallen 200,- Euro Verwaltungsgebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.
Hinweise
Tipp:
Bitte fügen Sie bei der Antragstellung die erforderlichen Unterlagen bei.
Die erforderlichen Unterlagen sind bei einer Verlängerung erneut vorzulegen.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit VWV IM zu § 46 Abs. 1 Nr. 11
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 01.07.2020 freigegeben.