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Leistungen

Ausnahmegenehmigung zum Parken für Ärzte in Rufbereitschaft

Onlineantrag und Formulare

Parkerleichterung für Ärzte

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Sie sind im Ärzteverzeichnis der Ärztekammer Freiburg eingetragen.
  • Es handelt sich nicht um einen privaten Stellplatz.
  • Sie werden häufig aus der Praxis abgerufen.

Verfahrensablauf

  • Es muss ein Antrag auf Parkerleichterung für Ärzte gestellt werden.
  • Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt anhand der vorgelegten Unterlagen.
  • Es wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder abgelehnt.

Fristen

Die Genehmigung wird für ein Jahr ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Eintragung im Ärzteverzeichnis
  • Verbindliche Nachweise über
    • die Art der Notfälle, die außerhalb der Praxis stattfinden
    • die Anzahl der Notfälle, in der die Praxis verlassen wird (täglich, wöchentlich, monatlich)

Kosten

Es fallen 200,- Euro Verwaltungsgebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.

Hinweise

Tipp:

Bitte fügen Sie bei der Antragstellung die erforderlichen Unterlagen bei.

Die erforderlichen Unterlagen sind bei einer Verlängerung erneut vorzulegen.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit VWV IM zu § 46 Abs. 1 Nr. 11

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 01.07.2020 freigegeben.