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Leistungen

Sterbeurkunde bestellen

Sie benötigen eine Sterbeurkunde beispielsweise, wenn Sie den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • den letzten Wohnsitz,
  • den Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes.

Internationale Sterbeurkunde
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde. Sie können diese im Ausland häufig ohne Übersetzung verwenden. Der mehrsprachige Vordruck enthält elf verschiedene Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Serbisch / Kroatisch, Portugiesisch, Türkisch).


Hinweis:
Bitte vergewissern Sie sich, dass der Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Lebenspartnerschaft) mit dem angegebenen Ort der Beurkundung übereinstimmt oder das im Ausland stattgefundene Ereignis an dem oben angegebenen Ort nachbeurkundet wurde. Personenstandsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beurkundung erfolgte. Bitte wenden sich immer an dieses Standesamt. Die Ortsverwaltungen Munzingen, Opfingen, Kappel, Ebnet, Waltershofen, Hochdorf, Tiengen und Lehen haben eigenständige Standesämter für ihren Zuständigkeitsbereich.

Onlineantrag und Formulare

  • Bestellung von Personenstandsurkunden

    Bearbeitungszeit bis zu 10 Werktage

    Achtung: Für die Erstellung der ersten Geburtsurkunde für ein neugeborenes Baby gibt es eine andere Bearbeitungszeit. Weitere Informationen finden Sie unter  www.freiburg.de/geburten.

    Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung ab. Sollten sich Fragen ergeben, welche die Bearbeitung verzögern, melden wir uns selbständig und zeitnah bei Ihnen.

    Bezahlmöglichkeiten: Paypal, Kreditkarte, Giropay

    Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
    3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht.  Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Ehegatte, Lebenspartner_in (eingetragene Lebenspartnerschaft) der verstorbenen Person
  • Vorfahren der verstorbenen Person, beispielsweise Eltern
  • Nachfahren der verstorbenen Person, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde über diese offizielle Homepage der Stadt Freiburg bequem online bestellen. Nutzen Sie hierzu unseren Bestellassistenten. Die Gebühren zahlen Sie per Paypal, Kreditkarte oder Giropay. Die Urkunde wird Ihnen per Post zugeschickt.

Sie können die Urkunde auch telefonisch bestellen.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
  • Darüber hinaus können erforderlich sein:
    • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
    • Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben Nachlassgericht)

Kosten

Sterbeurkunde EUR 20,00

Bearbeitungsdauer

Die Urkunde ist nach maximal 10 Werktagen versand- oder abholbereit.

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 17.08.2023 freigegeben.